Jedes Unternehmen ist verpflichtet, eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung zu gewährleisten. Dies ist in der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ geregelt, die die BGV A2 abgelöst hat. Der Umfang der zu erbringenden betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung in Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten besteht in der Durchführung von Grundbetreuungen, die alle 5 Jahre zu wiederholen sind und anlassbezogenen Betreuungen.
Eine anlassbezogene Betreuung kann notwendig werden, z.B. bei Gestaltung neuer bzw. grundlegender Veränderungen vorhandener Arbeitsplätze und -abläufe. Der Umfang der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung orientiert sich an den im Betrieb vorliegenden Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten. Die Grundbetreuung beinhaltet die Unterstützung bei Erstellung bzw. Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung die der Unternehmer nach Arbeitsschutzgesetz aufzustellen hat.
Seit dem 01.Juli 2018 haben Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten eine weitere Alternative für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung. Diese kann über die neue Kompetenzzentren-Betreuung (KPZ-Betreuung) mit dem KPZ-Portal der VBG (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft) online wahrgenommen werden. Nach der Anmeldung erfolgt ein auf die Branche Architekten abgestimmtes Selbstlernen.
Im nächsten Schritt muss ein PRAXIS-CHECK durchgeführt werden, der gleichzeitig die notwendige Dokumentation der erforderlichen Gefährdungsbeurteilung ist. Die Urkunde, die gegenüber den Behörden als Nachweis der Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 dient, kann über das Portal ausgedruckt werden. Ab diesem Moment stehen dann Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit über die KPZ-Hotline zur kostenfreien Beratung zur Verfügung.
Hilfestellungen der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) für Architekturbüros bei Umsetzung des Arbeitsschutzes unter Corona-Bedingungen
- 1. Praxis-Check-Modul „Umgang mit Pandemien“
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Die VBG hat ergänzend zum online Praxis-Check, mit dem die Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) nachgewiesen werden kann, ein zusätzliches Modul speziell zum Thema „Umgang mit Pandemien“ erstellt, der den SARS-CoV-2- Arbeitsschutzstandard der Bundesregierung für kleine Unternehmen übersetzt. Dies bietet eine praktische Anleitung zur Prüfung der erforderlichen Schutzmaßnahmen. Gleichzeitig kommen kleine Architekturbüros mit der schriftlichen Bearbeitung des aktualisierten Praxis-Checks der geforderten Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung nach.
Weitere Informationen:
Praxis-Check-Modul „Gesund und sicher durch die Pandemie“
Bei Fragen hilft als Ansprechpartner weiter:
Dipl.-Ing. Thomas Jähnig
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
Bezirksverwaltung München – Prävention –
Barthstraße 20, 80339 München
T: +49 89 50095 212
E-Mail: thomas.jaehnig@vbg.de - 2. Branchenspezifische Handlungshilfe „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards Empfehlungen für die Bildschirm- und Büroarbeitsplätze, Branche Bürobetriebe und Callcenter“
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Die Handlungshilfe ist nicht nur im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung hilfreich, sondern auch bei der Planung bzw. Umgestaltung von Büro- und Verwaltungsräumen oder der eigenen Räumlichkeiten.
- 3. "SARS-CoV-2-Arbeitsschutz-Regel" des BMAS
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Das BMAS entwickelt und aktualisiert gemeinsam mit den staatlichen Ausschüssen für Arbeitsschutz, u. a. mit dem Ausschuss für Arbeitsstätten, eine SARS-COV-2-Arbeitsschutzregel, mit dem Ziel die Verbindlichkeit für die durch Corona erforderlichen Schutzmaßnahmen im Arbeitsschutz zu erhöhen.