Gebäudetyp-e im Deutschen Architektenblatt:
Veranstaltung am 18.4.2024: Einfach Bauen! Potenziale im Neubau und im Bestand
Zur Aufzeichnung:
Angesichts des aktuellen Wohnraummangels sowie schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen mit gestiegenen Kosten für Baumaterialien, höheren Zinsen und fehlenden Fachkräften wird händeringend nach kosten- und ressourcenschonenderen Lösungen gesucht.
Der Gebäudetyp-e (e wie „einfach“ oder „experimentell“) ist eine Initiative der Bundesarchitektenkammer und der Architektenkammern der Länder mit dem Ziel, einen regulatorischen Befreiungsschlag für mehr Innovation zu wagen. Der neue Planungsansatz zeigt, wie man zum Beispiel auf überzogene „Komfort-“Standards und privatrechtliche Anforderungen, die regelmäßig zu Baukostensteigerungen führten, verzichten kann. Dabei werden natürlich die Grundanforderungen an Standsicherheit, Brandschutz und Umweltschutz gewährleistet.
Das Bauministerium hat die Idee zum Gebäudetyp-e im Bündnis für bezahlbaren Wohnraum aufgegriffen und erarbeitet aktuell eine „Leitlinie und Prozessempfehlung“.
Die folgenden Beispiele zeigen, dass eine Umsetzung des Gebäudetyps-e schon jetzt möglich ist
Bayern
Im Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr wurde am 15.12.2023 der Startschuss für 19 Pilotprojekte zum Gebäudetyp-e gegeben, die nun in fast allen Regierungsbezirken Bayerns realisiert werden. Eine wissenschaftliche Begleitung wird prüfen, ob mit normabweichenden und innovativen Lösungen das Planen und Bauen erleichtert und Kosten gespart werden können und wo gesetzlicher Handlungsbedarf besteht.
Niedersachsen
Einfach gut!, so nennt sich ein Modellprojekt, das die Architektenkammer Niedersachsen zusammen mit der NBank, dem Land Niedersachsen und dem vdw Niedersachsen Bremen 2022 auf den Weg gebracht hat. Der Niedersächsische Bauminister Olaf Lies hat die Schirmherrschaft übernommen. Einfach gut! unterbreitet Lösungen, um das Planen und Bauen zukünftig nachhaltiger, aber auch einfacher und damit kostengünstiger zu machen.
Sachsen
Der Sächsische Landtag hat in seiner Plenarsitzung am 31.1.2024 unter anderem das Gesetz zur Änderung der Bauvorlageberechtigung beschlossen und damit auch den Weg für den sogenannten „Gebäudetyp E“ geebnet. Die Architektenkammer Sachsen hatte in den letzten Monaten zahlreiche Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern von Politik, Recht und Wirtschaft geführt und auf all diesen Ebenen für die Einführung des „Gebäudetyp E“ ihre Argumente vorgetragen und erläutert.