Öffentliche Aufträge werden in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich im Wettbewerb und im Wege transparenter Verfahren vergeben. Dazu gehören auch die Leistungen im Bereich der Architektur und Flächenplanung.
Schwellenwerte
Das Wie der Vergabe von Planungsleistungen richtet sich nach Schwellenwerten. Sie werden alle zwei Jahre von der Europäischen Kommission angepasst, zuletzt im November 2023 für die Zeit ab dem 1.1.2024. Erreicht oder überschreitet der geschätzte Auftrags- oder Vertragswert den Schwellenwert, richtet sich die Vergabe nach GWBGWB Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und VgVVgV Vergabeverordnung. Unterhalb der Schwellenwerte gelten auf Bundesebene §§ 50 und 52 UVgOUVgO Unterschwellenvergabeordnung.
Ab dem 1.1.2024 gelten diese Schwellenwerte:
öffentliche Bauaufträge | 5.538.000 EUR |
öffentliche Liefer- und Dienstleistungsaufträge, die von zentralen Regierungsbehörden vergeben werden | 143.000 EUR |
öffentliche Liefer- und Dienstleistungsaufträgen, die von subzentralen öffentlichen Auftraggebern vergeben werden | 221.000 EUR |
Vom 1.1.2022 bis zum 31.12.2023 gelten diese Schwellenwerte
öffentliche Bauaufträge | 5.382.000 EUR |
öffentliche Liefer- und Dienstleistungsaufträge, die von zentralen Regierungsbehörden vergeben werden | 140.000 EUR |
öffentliche Liefer- und Dienstleistungsaufträge, die von subzentralen öffentlichen Auftraggebern vergeben werden | 215.000 EUR |
Informationen zum aktuellen Vergaberecht
Zuvor wurde das deutsche Vergaberecht in den Jahren 2016 und 2017 auf dem Hintergrund europäischer Vorgaben oberhalb der Schwelle weitreichend modernisiert.
Erreicht oder überschreitet der geschätzte Auftrags- oder Vertragswert den festgelegten Schwellenwerte, so finden auf das jeweilige Vergabeverfahren nunmehr insbesondere die Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) Anwendung.
Die VgV ersetzt unter anderem die Vergabeordnung für freiberufliche Dienstleistungen (VOF).
Die VgV bietet die Chance, Vergabeverfahren effizient durchzuführen sowie die Qualität der Leistung bei der Vergabe stärker zu gewichten. Kleineren und mittleren Unternehmen wird der Zugang zu öffentlichen Aufträgen erleichtert.
Der kostenlos downloadbare Praxisleitfaden zur Vergabe von Architektenleistungen enthält hierfür Empfehlungen und Grundlagen. Er wurde von den Planerverbänden und den kommunalen Spitzenverbänden gemeinsam erarbeitet. Die Kooperation von Auftraggeber- und Auftragnehmerseite dokumentiert den gemeinsamen Willen, der großen gesellschaftspolitischen Bedeutung des Bauens bereits im Vergabeverfahren mit einem hohen Anspruch an die Qualität der Planungsleistung gerecht zu werden.
Neu erschienen ist auch ein Leitfaden für Partizipation in Vergabeverfahren, an dem die BAK ebenfalls mitgewirkt hat.
Unterhalb der Schwelle gelten auf Bundesebene für die Vergabe von Architektenleistungen die §§ 50 und 52 der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (UVgO). In den einzelnen Bundesländern sind in diesem Bereich die jeweils einschlägigen vergabe- und haushaltsrechtlichen Regelungen maßgeblich, die sich zum Teil an der UVgO orientieren, im Einzelfall aber davon abweichen können.
Rahmenvereinbarung für Seriellen und Modulares Bauen
Das Bundesbauministerium (jetzt BMI) und der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW haben gemeinsam mit der Bundesarchitektenkammer und dem Hauptverband der deutschen Bauindustrie ein europaweit ausgeschriebenes, wettbewerbliches Verfahren zum „Seriellen Bauen“ ausgelobt. Die Bewerbungsfrist endete am 27.7.2017. Die eingereichten Konzepte prüfte und bewertete ein eigens einberufenes Bewertungsgremium, welches sich aus Experten der Bau- und Wohnungswirtschaft, dem Forschungsbereich sowie Vertretern des Bundesbauministeriums zusammensetzte.
Am 29.5.2018 erhielten neun Bieter den Zuschlag für ihre innovativen Wohnungsbaukonzepte, aus denen Mitgliedsunternehmen des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW auswählen können. Dazu hat der GdW als Initiator der Ausschreibung im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz mit BAK, BMI und HDB eine Rahmenvereinbarung unterzeichnet. Wohnungsunternehmen erhalten mit der Vereinbarung die Möglichkeit, ihre Wohnungsneubauprojekte schneller, kostengünstig und in hoher Qualität zu realisieren. Die Zeitersparnis soll sich insbesondere dadurch ergeben, dass Teile der Projektausschreibung und Projektvergabe sowie der Planung des Wohnungsbaus durch die Rahmenvereinbarung vorweggenommen werden und durch kürzere Baustellenzeiten dank Vorfertigung von Bauteilen.
Aus den neun Angeboten der Rahmenvereinbarung können Wohnungsunternehmen das für sie passende Modellgebäude auszuwählen und den ausgewählten Konzeptentwurf nach Anpassung an die lokalen Gegebenheiten direkt realisieren. Bei einem Fachkongress des BMI gemeinsam mit GdW, BAK und HDB am 13.9.2018 konnten sich Interessierte über die Projekte informieren. Am 7.12.2018 fand auf Einladung von BMI und BBSR der 1. Workshop „Evaluationskonzept für die Umsetzung der Rahmenvereinbarung Serielles und Modulares Bauen“ statt. Der Workshop leitet die Erarbeitung eines Evaluationskonzepts ein, für welches die InWIS Forschung & Beratung GmbH und das Institut für Angewandte Bauforschung Weimar gGmbH beauftragt sind.