Über den Steuerberater beim Finanzamt um Steuerstundungen bzw. Steuererleichterungen bitten
Wenn absehbar ist, dass eine zu erwartende Steuerzahlung ein Architekturbüros finanziell überfordern wird, sollte über den Steuerberater so früh wie möglich einen Stundungsantrag (Streckung der zu leistenden Zahlungen) gestellt werden. Voraussetzung ist, dass es eine „erhebliche Härte“ wäre, wenn die Steuern zum Termin gezahlt werden müssten. Es liegt jedoch im Ermessen des Finanzamts, ob dem Antrag stattgegeben wird. Ist das nicht der Fall, kannst man es noch mit einem Vollstreckungsaufschub probieren. Steuervorauszahlungen können leichter zumindest bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer abgesenkt werden.
Um auch aus (umsatz-)steuerlicher Sicht die Handlungsoptionen zu kennen, sollten Sie mit Ihrem Steuerberater folgende Themen näher beleuchten und die Leistungen ggf. bei ihrem zuständigen Finanzamt beantragen:
- Einzelfristverlängerungen und Dauerfristverlängerungen
- Herabsenkung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie Umsatzsteuer
- Erlass von Säumniszuschlägen
- Stundungsanträge, Verrechnungen, etc.
- zinsfreie Stundung von Steuerzahlungen
Kurzarbeit beantragen
Kurzarbeit ist ein Instrument, um bei einem vorübergehenden Entfall von Aufträgen Kündigungen der Mitarbeiter zu vermeiden. Kurzarbeit im Arbeitsverhältnis bedeutet die vorübergehende Verringerung der regelmäßigen Arbeitszeit in einem Unternehmen aufgrund eines erheblichen Arbeitsausfalls. Von der Kurzarbeit können alle oder nur ein Teil der Arbeitnehmer betroffen sein, wobei die betroffenen Arbeitnehmer bei Kurzarbeit weniger als die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit oder überhaupt nicht arbeiten.
Wenn Ihr Büro aufgrund Auftragsmangel Kurzarbeit anordnet, können betroffene Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten. Das Kurzarbeitergeld der Bundesagentur für Arbeit gleicht den Verdienstausfall der Arbeitnehmer teilweise aus. Die staatliche Leistung, die aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung finanziert wird, deckt für die Ausfallstunden 60% des Nettolohns ab (bei Haushalten mit Kindern 67%). Während der Corona-Pandemie wurde der Zugang zur Kurzarbeit erleichtert und die Leistung aufgestockt.
Arbeitgeber, die mindestens einen Angestellten beschäftigen, können Kurzarbeitergeld beantragen. Die Arbeitszeitverkürzung muss mit den Beschäftigten bzw. der Betriebsvertretung vereinbart worden sein und der Agentur für Arbeit spätestens in dem Monat angezeigt werden, in dem die Kurzarbeit beginnt. Darzulegen sind 4 Dinge:
- Wirtschaftliche Gründe für den Arbeitsausfall
- Der Arbeitsausfall ist vorübergehend
- Der Arbeitsausfall ist nicht vermeidbar
- Mindestens ein Drittel der Belegschaft sind mit einem Verdienstausfall von mind. 10 % betroffen
Können auch Selbstständige Kurzarbeitergeld beziehen? Nein, das ist nicht möglich. Eine Absicherung von Selbstständigen ist nur im Rahmen der Arbeitslosenversicherung möglich, siehe nachfolgende Ausführungen zum ALG. Weitere gute Hinweise zur Kurzarbeit finde sich bei der Agentur für Arbeit oder in einem 2-Pager des Zentralverbands des Handwerks (ZDH).
Arbeitslosengeld (ALG) für Selbstständige
Wenn die Aufträge nicht mehr zahlreich genug eingehen, um davon die Rechnungen zu bezahlen, müssen sich Selbstständige irgendwann eingestehen, dass es so nicht weitergeht. Arbeitslosengeld kann dann eine Hilfe sein – auch zur Überbrückung einer Auftragsflaute. Rein vom Gesetz her gilt ein Selbstständiger als arbeitslos, wenn die selbstständige Tätigkeit so schlecht läuft, dass diese weniger als 15 Stunden pro Woche in Anspruch nimmt
Wenn Sie von der Möglichkeit der Antragspflichtversicherung („freiwillige Weiterversicherung“) nach §28a SGB III Gebrauch gemacht haben, dann Sie auch Anspruch auf Arbeitslosengeld. Demnach können Selbstständige sich zu Beginn ihrer Selbstständigkeit freiwillig arbeitslos versichern, wobei für Gründer die Sonderregelung besteht, dass sie für die ersten 2 Jahre ermäßigte Beiträge bezahlen. War man in den 30 Monaten vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mind. 12 Monate versichert, dann besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Als arbeitsloser Selbstständiger können Sie Arbeitslosengeld beantragen, wenn Sie innerhalb eines Zeitraums von 24 Monaten vor der Arbeitslosmeldung noch ein Jahr lang in einem regulären Arbeitsverhältnis beschäftigt waren und in die Sozialversicherung eingezahlt haben. Dann haben Sie einen Anspruch auf ALG.
Bürgergeld für Selbstständige
Besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld oder reicht es nicht aus, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, kann Grundsicherung für Arbeitssuchende beantragt werden: das Bürgergeld, das seit 1.1.2023 das Arbeitslosengeld II ersetzt hat.
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InStart ist ein neues Programm für Soloselbstständige und Kleinunternehmer*innen, die in eine wirtschaftlich existenzielle Krise geraten sind oder in Insolvenzgefahr schweben. Das Projekt InStart wird von der Europäischen Union und von der Freien und Hansestadt Hamburg finanziert.