Die Europäische Wettbewerbspolitik der letzten Jahre hat sich vielfach mit den berufsrechtlichen Bestimmungen des Architektenberufes in der Europäischen Union beschäftigt. Die Wettbewerbspolitik der Europäischen Union steht dabei im Spannungsverhältnis zu anderen Politikbereichen der EUEU Europäische Union, insbesondere Binnenmarkt- und Verbraucherschutzpolitik.
Die berufsrechtlichen Bestimmungen des Architektenberufs in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union unterliegen der ständigen Beobachtung durch die Europäische Kommission und sind teilweise auch Gegenstand von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs.
Relevant sind dabei im Wesentlichen Preisempfehlungen, verbindliche Preise, Regeln für die Werbung, Zugangsvoraussetzungen und ausschließliche Rechte und Vorschriften für die zulässige Unternehmensform und die berufsübergreifende Zusammenarbeit.