Energieberg Georgswerder, IBA Hamburg 2013IBA-Hamburg GmbH
Landschaftsarchitekten und Landschaftsarchitektinnen befassen sich mit der spannungsvollen Beziehung zwischen dem Menschen und seiner Umwelt. Ihr Aufgabengebiet reicht dabei von der Gestaltung des Lebens- und Wohnumfeldes in Siedlungsräumen bis zur Bewahrung und Entwicklung der natürlichen Umwelt. So planen sie beispielsweise Stadtparks und Fußgängerzonen, gestalten Natur- und Kulturlandschaften oder führen komplexe Umweltverträglichkeitsprüfungen durch. Bei ihren Beratungs- und Planungsleistungen für öffentliche und private Auftraggeber berücksichtigen sie jeweils auch gestalterische, soziale und funktionale Gesichtspunkte und Herausforderungen unserer Zeit.
Berufsaufgaben
Die Architektengesetze der 16 Bundesländer definieren die Berufsaufgaben von Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten im Grundsatz wie folgt:
„Berufsaufgabe der Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten ist die
- gestaltende,
- umweltgerechte,
- klimaresiliente,
- technische,
- ökologische,
- nachhaltige,
- soziale und
- wirtschaftliche
Planung von Landschaft, Freianlagen sowie Grün- und Freiflächen, auch interdisziplinär im Rahmen städte- und hochbaulicher Planung sowie Verkehrsplanung.“
Aufgabenbeschreibung
Landschaftsarchitekten und Landschaftsarchitektinnen entwerfen öffentliche oder private Freiräume, entwickeln Landschaften, nehmen Aufgaben in der Stadt- und Landschaftsplanung sowie im Naturschutz wahr. Sie realisieren Projekte unter Berücksichtigung von Klimaanpassungs- und Klimaschutzaspekten vom Entwurf über die Genehmigung bis zur Umsetzung und zum Betrieb.
- Freiräume entwerfen
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Freiräume wie Park- und Grünanlagen, Fußgängerzonen und Plätze, Spielplätze und Schulhöfe oder die Außenbereiche von Wohngebäuden oder Gewerbe- und Industrieanlagen schaffen Orte für Begegnung, Kommunikation, Naherholung und beeinflussen das Stadtklima sowie die Biodiversität positiv. In ihren Planungen setzen Landschaftsarchitekten und Landschaftsarchitektinnen die Ansprüche und Bedürfnisse der Menschen an gestaltete Freiflächen um.
Neben der Planung neuer Freiräume gehören auch die Sanierung von Grün- und Freianlagen, die Instandsetzung historischer Parks und Gärten sowie die Gestaltung von Fassaden-, Innenraum- und Dachbegrünungen zu ihren Aufgaben. Sie planen die Auswahl und Verwendung von Pflanzen, die Anlage von Wegen, Lehrpfaden oder Erschließungsflächen und erstellen Konzepte zur Beleuchtung oder zur Regenwasserbewirtschaftung.
Landschaftsarchitekten und Landschaftsarchitektinnen planen Freianlagen und überwachen die notwendige Pflege und Entwicklung dieser Flächen. Zudem prüfen sie die Anforderungen an die Verkehrssicherheit z.B. von Bäumen oder aufgestellten Spielgeräten.
- Landschaften entwickeln
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Im Bereich Landschaftsplanung steht nachhaltige Sicherung und Nutzung von Landschaften, der Erhalt ihrer Funktionen, Schönheit und Vielfalt sowie die Entwicklung und Pflege von Kulturlandschaften im Mittelpunkt. Durch Eingriffe wie den Bau von Wohnungen, Straßen, Wind- oder Solarparks werden Landschaften im besiedelten und unbesiedelten Bereich kontinuierlich verändert. Hier sind Landschaftsarchitekten und Landschaftsarchitektinnen einerseits aktiv an der Gestaltung beteiligt, andererseits planen sie Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft gegenüber Nutzungsansprüchen und bewahren sie vor Beeinträchtigungen. Sie befassen sich mit Fragestellungen des Hochwasserschutzes oder der Renaturierung von Gewässern, erarbeiten Konzepte für Solarenergiefelder und Windparks, werden im Bereich ländliche Entwicklung tätig, planen die Revitalisierung von Industrieflächen oder führen Umweltprüfungen bzw. Umweltverträglichkeitsstudien durch.
- Städte planen
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In Städten gehören grüne, umweltgerecht gestaltete Freiräume zu den wichtigen Bestandteilen einer nachhaltigen und an den Klimawandel angepassten Stadtplanung. Da hierbei viele Stellen beteiligt sind – von der Wasserwirtschaft bis zur Verkehrsflächenplanung – sind Landschaftsarchitekten und Landschaftsarchitektinnen im Städtebau an integrierten und vernetzten Planungsprozessen beteiligt. Sie sind zuständig für die Erhaltung und Pflege bestehender Grünflächen und Oberflächengewässer bzw. für die Planung entsprechender neuer Infrastrukturen und entwickeln Konzepte für die Klimaanpassung von Städten durch Grünflächen, Entsiegelung von Oberflächen sowie naturnahe Regenwasserrückhaltung.
Für eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung müssen soziale, wirtschaftliche und umweltschützende Anforderungen miteinander in Einklang gebracht werden. Landschaftsarchitekten und Landschaftsarchitektinnen wirken in den Kommunen deshalb auch in der Bauleitplanung mit und befassen sich z.B. mit Klimaschutz- oder Stadtentwicklungskonzepten, mit Grünordnungsplänen, umfassenden Freiraumrahmenplänen oder der Naherholungsplanung. Bei der städtebaulichen Entwicklung kommt der interdisziplinären Zusammenarbeit mit Architekten / Architektinnen und Stadtplaner / Stadtplanerinnen eine wesentliche Bedeutung zu, die zusätzlich ein hohes Maß an Kommunikations- und Moderationsvermögen erfordert.
- Natur schützen
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Natur und Landschaft sind laut Bundesnaturschutzgesetz im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, dass die biologische Vielfalt, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind.
In Siedlungsräumen entwickeln Landschaftsarchitekten und Landschaftsarchitektinnen Konzepte für den Stadtnaturschutz. Sie entwickeln beispielsweise Freiflächen zu multifunktionalem Stadtgrün und sorgen so dafür, dass die Stadtnatur gleichzeitig für den Menschen erlebbar, gesundheitsfördernd und mit den Anforderungen des Artenschutzes vereinbar ist. Im Rahmen von Abwägungsprozesses setzen sie sich für die Erhaltung vorhandener, wertvoller Vegetationsstrukturen ein.
In der unbesiedelten Landschaft wirken Landschaftsarchitekten und Landschaftsarchitektinnen daran mit, die Belange des Naturschutzes, der Landwirtschaft, der Siedlungsentwicklung und der Infrastruktur so zu koordinieren, dass neue Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft vermieden und unvermeidliche Beeinträchtigungen kompensiert werden. Dafür erarbeiten sie zusammen mit den anderen Disziplinen Entwicklungspläne, Schutzgebiet- und Artenschutzkonzepte oder Biotopverbundplanungen. Sie entwickeln außerdem Konzepte für Naturerfahrungs- und Naturerlebnisräume einschließlich der Besucherlenkung, erstellen Landschafts- und Grünordnungspläne oder sind in der Umweltbaubegleitung tätig.
- Projekte realisieren
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Aufgrund ihres wirtschaftlichen, (bau)technischen, ökologischen und fachlichen Wissens stellen Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten eine rechtskonforme und zügige Projektrealisation sicher. Dabei betreuen sie Projekte von der ersten Skizze bis zur Umsetzung oder erstellen Konzepte für Pflege und Unterhaltung. Sie erstellen daneben Leistungsbeschreibungen, Kosten- und Terminplanungen und wirken bei Vergabe- und Genehmigungsverfahren mit. In der Projektsteuerung koordinieren sie sämtliche Abläufe sowie die Zusammenarbeit aller fachlich Beteiligten. Sie überwachen die Qualität der Arbeitsausführung, die Kostenentwicklung und den Zeitplan. Dabei stimmen sie sich eng mit den jeweiligen Auftraggebern bzw. Bauherren ab.
Je nach Projekt arbeiten sie mit Vertretern und Vertreterinnen anderer Fachgebiete zusammen, z.B. Architekten / Architektinnen, Bauingenieuren / Bauingenieurinnen, Stadtplanern / Stadtplanerinnen, Biologen / Biologinnen, Geologen / Geologinnen sowie den politischen Entscheidungsträgern bei Gemeinden, Landkreisen und Ministerien. Hierbei, wie auch im Rahmen von Bürgerbeteiligungsverfahren, können sie als Moderator/-in bzw. Mediator/-in fungieren.
Darüber hinaus wirken sie bei Ideen- und Planungswettbewerben sowie in Planungswerkstätten mit oder übernehmen leitende und beratende Aufgaben in Zweck-, Berufs- und Fachverbänden. Ein weiteres Aufgabengebiet stellt die Mitarbeit bei Landschafts- und Naturschutzmaßnahmen im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit dar.
Landschaftsarchitektur – Planen für Mensch und Natur
Zugang zur Tätigkeit und geschützte Berufsbezeichnung
Zugang zur Tätigkeit
Vorausgesetzt wird ein abgeschlossenes grundständiges und kammereintragungsfähiges Studium im Bereich Landschaftsarchitektur, Freiraumplanung bzw. Landschaftsplanung.
Für eine selbstständige Tätigkeit als Landschaftsarchitekt/-in ist eine Eintragung in die Architektenliste einer Architektenkammer erforderlich. Die Voraussetzungen dafür sind in den Länderarchitektengesetzen geregelt und setzen i.d.R. den Abschluss eines Masterstudium sowie eine nach Studienabschluss ausgeübte praktische Tätigkeit voraus.
Hinweis zum Führen der Berufsbezeichnung
Die Bezeichnung „Landschaftsarchitekt/-in“ ist in Deutschland geschützt. Landschaftsarchitekt/-in darf sich nur nennen, wer in die Architektenliste der Architektenkammer eines Bundeslandes eingetragen ist. Die Voraussetzungen bezüglich Studium und anschließender praktischer Tätigkeit sind in den Architektengesetzen der einzelnen Länder geregelt.
Internationale Berufsdefinition
ISCO Berufs-Definitionen (International Standard Classification of Occupations) sind ein von der ILO (International Labour Organisation) zusammengestelltes, international gültiges monohierarchisches Klassifikationsschema für Berufe. Zur Zeit ist die Version ISCO 08 noch gültig; es wird aber bis spätestens 2030 eine neue ISCO Definition kommen.
Daher hat die IFLA eine neue Berufsdefinition „landscape architect“ in enger Zusammenarbeit mit Vertretern der ILO erarbeitet und auf dem Weltcouncil 2020 beschlossen. Auf Basis der Prinzipien der ISCO hat die IFLA eine Definition des Berufs der Landschaftsarchitekten/-innen formuliert. Sie ist bislang die einzige weltweit verbindliche Definition des Berufes.
Die BAKBAK Bundesarchitektenkammer hat die Definition aus dem englischen Original ins Deutsche übersetzt.
Jedoch sollte an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass es gewisse Unterschiede zwischen der ISCO-Definition und den Berufsaufgaben deutscher Landschaftsarchitekten gibt:
1. Die IFLA-Berufsdefinition ist sehr stark und etwas einseitig auf die großräumigen Planungsaufgaben mit ökologischen, ressourcenbezogenen Inhalten hin ausgerichtet. Dahingegen sind Berufsaufgaben mit engem Siedlungs- und Bauwerksbezug unerwähnt oder nur verklausuliert enthalten („natürliche und gebaute Umwelt“).
2. Das klassische und verbreitete Aufgabenfeld des Gartenarchitekten oder Freiraumplaners tritt in der Definition gar nicht in Erscheinung. Somit weist die Definition eine gewisse Asymmetrie zugunsten der Beschreibung großräumiger Planungsaufgaben mit ökologischen Inhalten auf.
3. Im Musterarchitektengesetz (MArchG) heißt es dagegen in § 3 Abs. 3: „(…) Berufsaufgabe der Landschaftsarchitekten ist insbesondere die gestaltende, technische, wirtschaftliche, umweltgerechte und soziale Planung von Landschaft, Freianlagen und Gärten.“
In den insgesamt 16 Architektenkammern sind derzeit rund 140.000 Kammermitglieder eingetragen (Stand 1.1. 2024). Davon sind rund 8.200 Landschaftsarchitekten und Landschaftsarchitektinnen.