Das Wärmeplanungsgesetz dient der Umsetzung des Koalitionsvertrags, in welchem die Regierungsparteien eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung und den Ausbau der Wärmenetze vereinbart haben. Der Ausbau der leitungsgebundenen Wärmeversorgung über Wärmenetze und deren Dekarbonisierung soll neben der Umstellung der dezentralen Wärmeversorgung von Gebäuden auf erneuerbare Energien im GEG für eine effiziente und treibhausgasneutrale Wärmeversorgung sorgen.
Für die Länder- und Verbändeanhörung veröffentlichten die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWKBMWK Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) sowie für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSBBMWSB Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen) Anfang Juni einen entsprechender Referentenentwurf. Am 16.8.2023 folgte dann der final abgestimmte Kabinettsentwurf, über welchen nach der Sommerpause das Parlament beraten wird.
Die wesentlichen Inhalte des Gesetzentwurfs sind:
- Wärmeplanung
-
- Eine Pflicht zur Wärmeplanung soll für Gebiete über 100.000 Einwohner bis 30.06.2026 und für Gebiete mit 10.000 – 100.000 Einwohnern bis 30.06.2028 gelten.
- Für Gemeindegebiete unter 10.000 Einwohner können die Länder ein vereinfachtes Verfahren zur Wärmeplanung vorsehen. Die Wärmeplanung kann auch für mehrere kleine Gemeinden gemeinsam erfolgen.
- Dekarbonisierung der Wärmenetze
-
Alle Wärmenetze müssen bis spätestens 2045 vollständig mit Wärme aus erneuerbaren Energien, aus unvermeidbarer Abwärme oder eine Kombination daraus gespeist werden. Die Umstellung erfolgt dabei stufenweise: Ab 1.1.2030 soll der Anteil 30% betragen und ab 1.1.2040 80%. Der Anteil an Biomasse wird je nach Länge des Wärmenetzes 2045 auf 15-25% begrenzt.
Jedes neue Wärmenetz muss schon ab dem 1.1.2024 mit einem Anteil von mind. 65% mit Wärme aus erneuerbaren Energien, aus unvermeidbarer Abwärme oder eine Kombination daraus gespeist werden. Der Anteil an Biomasse wird je nach Länge des Wärmenetzes auf 25-35% begrenzt.
- Finanzierung
-
Zur Finanzierung der kommunalen Wärmeplanung ist eine Bund-Länder-Vereinbarung geplant, da die Länder durch das Gesetz mit der Wärmeplanung betraut werden und diese dann entsprechend an die Kommunen weiterleiten.
Die BAK hat zu einem Vorentwurf im Rahmen der Verbändeanhörung eine Stellungnahme abgegeben.