Nachdem die DINDIN Deutsches Institut für Normung 18040 „Barrierefreies Bauen, Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude und Teil 2: Wohnungen“ fortschreitend in die Landesbauordnungen einfließen, ist zwischenzeitlich der Teil 3 „Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum“ unter Beteiligung von Vertreterinnen der Architektenkammern erarbeitet und als Normentwurf veröffentlicht worden.
Die Bundesarchitektenkammer-Stellungnahme mit den Länderkammern ist in Vorbereitung.
Die Norm für Barrierefreies Bauen setzt klare Ziele, erlaubt aber vielfältige Lösungen
Normen sind wesentliche Hilfsmittel zur Planung und Gestaltung einer barrierefreien Umwelt. Von Anbeginn beteiligte sich die Bundesarchitektenkammer an der Ausgestaltung der Norminhalte – von der DIN 18024 und DIN 18025 über die Normungsversuche der DIN 18030, die keinen Konsens fanden, bis hin zur aktuellen Norm DIN 18040 „Barrierefreies Bauen“.
Scheinbar Unvereinbares wurde in der Norm überein gebracht
Einerseits berücksichtigt sie auf vielfältige Weise den besonderen Bedarf von Menschen mit Seh-, Hör- und Bewegungsbehinderung an Bauten. Andererseits vermeidet sie lähmende Überregulierung, sondern definiert vor allem Ziele und Anforderungen, um diese Ziele zu erreichen. Das erlaubt flexible Planung und kreative Lösungen im Interesse derer, die auf Barrierefreies Bauen angewiesen sind.
Dem komplexen Thema angemessen sind in die Arbeit des zuständigen Ausschusses des Deutschen Institut für Normung viele Seiten einbezogen – etwa Behindertenverbände, Wissenschaftler, Vertreter und Organisation der Gemeinden, der Länder und des Bundes sowie Planungsexperten. Auch die Bundesarchitektenkammer zusammen mit den Länderarchitektenkammern mit ihren Vertretern im Normenausschuss sind ständig aktiv.
Der Einsatz für mehr Flexibilität der geplanten Norm lohnt sich für alle – für Planer und Bauherren, aber vor allem für die auf Barrierefreiheit angewiesenen Nutzer.