Im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes des Bundes sind ein Großteil der Verwaltungsvorgänge den Bürgerinnen und Bürgern digital anzubieten, darunter auch der digitale Bauantrag. Die BAKBAK Bundesarchitektenkammer begleitet die Prozesse hin zur digitalen Baugenehmigung in Zusammenarbeit mit Bund, Ländern und Kommunen.
BUNDESARCHITEKTENKAMMER ALS ANSPRECHPARTNERIN FÜR DEN DIGITALEN BAUANTRAG
Im Zuge des Onlinezugangsgesetzes (OZG) sind Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, auch das Bauantragsverfahren zu digitalisieren. Die BAK hat mit ihrer Arbeitsgruppe Digitaler Bauantrag (unter Federführung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen) auf der Basis der Verfahrensvorschriften der Musterbauordnung (MBO) einen Referenzprozess entwickelt, der die Prüfung der Bauvorlageberechtigung einschließt. Diesen Prozess haben wir allen Akteuren, die an der Digitalisierung des Bauantragsverfahrens beteiligt sind, als Vorschlag der Architektenschaft für die gemeinsame Erarbeitung des digitalen Bauantrags gern zur Verfügung gestellt.
Sie planen die Einführung des Digitalen Bauantrags auf Verwaltungsseite und suchen den Austausch dazu mit der Architektenschaft?
- Hier finden Sie eine Liste Ihrer regionalen Ansprechpartner.
- Hier finden Sie die Beschreibung des Referenzprozesses sowie dessen graphische Darstellung.
- Lesen Sie den Artikel auf DABonline: „Digitaler Bauantrag: Forderungen und Angebote der Architektenkammern“.
Digitale bundesweite Auskunftstelle der Architekten- und Ingenieurkammern
Mit der Gründung der gemeinsamen Datenbank „di.BAStAI“ ist es 29 Architekten- und Ingenieurkammern gelungen, ihre zentrale Aufgabe der Listenführung ins digitale Zeitalter zu übertragen. Die „digitale bundesweite Auskunftsstelle der Architekten- und Ingenieurkammern“ erlaubt den Behörden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens eine schnelle und automatisierte Abfrage, ob die Entwurfsverfasser in den Berufsverzeichnissen und Listen der Kammern eingetragen sind.
Was ist di.BAStAI?
Die Abfrage bei di.BAStAI ist genauer, schneller und automatisiert. Damit ist es gelungen, die essenzielle Aufgabe der Kammern, die Listenführung, ins digitale Zeitalter zu heben. Es gibt nicht viele Organisationen dieser Art, die so dynamisch die Digitalisierung nach vorn gebracht haben wie die Architekten- und Ingenieurkammern.
Matthias Pfeifer, Sprecher der Arbeitsgruppe „Digitaler Bauantrag“

Im Rahmen unserer BAK-Reihe Insights haben wir uns mit Dr. Carmen Palzer, Geschäftsführerin der Architektenkammer des Saarlandes, über die Zusammenarbeit der Kammer mit den Behörden zum Digitalen Bauantrag unterhalten.
Artikel zum digitalen Bauantrag
Stellungnahme zum Registermodernisierungsgesetz von BAK und BIngK
Im Februar 2021 haben BAK und BIngK eine gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf für ein Registermodernisierungsgesetz des Bundestages abgegeben. Darin haben die Planerkammern u.a. die Verwendung des Begriffs der „Bauvorlageberechtigungsverzeichnisse“ kritisiert und gefordert, diesen durch „sämtliche von den Architekten-und Ingenieurkammern der Länder auf gesetzlicher Grundlage zu führenden Listen, Verzeichnisse oder Register“ zu ersetzen. In diesem Zusammenhang wurde auch noch einmal auf die digitale bundeweite Auskunftsstelle der Architekten- und Ingenieurkammern „di.BAStAI“ verwiesen.