Im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes des Bundes sind bis 2022 ein Großteil der Verwaltungsvorgänge den Bürgerinnen und Bürgern digital anzubieten, darunter auch der digitale Bauantrag. Die Arbeitsgruppe unter Federführung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen begleitet die Prozesse hin zur digitalen Baugenehmigung in Zusammenarbeit mit Bund, Ländern und Kommunen.
Federführung+ durch die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen
Sprecher: Matthias Pfeifer
BUNDESARCHITEKTENKAMMER ALS ANSPRECHPARTNERIN FÜR DEN DIGITALEN BAUANTRAG
Im Zuge des Onlinezugangsgesetzes (OZG) sind Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, bis Ende 2022 auch das Bauantragsverfahren zu digitalisieren. Die Bundesarchitektenkammer hat mit ihrer Arbeitsgruppe „Digitaler Bauantrag“ (unter Federführung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen) und der Arbeitsgruppe „Kammerseitige Datenbankstruktur“ (unter Federführung der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen) auf der Basis der Verfahrensvorschriften der Musterbauordnung (MBO) einen Referenzprozess entwickelt, der die Prüfung der Bauvorlageberechtigung einschließt.
Diesen Prozess stellen wir allen Akteuren, die an der Digitalisierung des Bauantragsverfahrens beteiligt sind, als Vorschlag der Architektenschaft für die gemeinsame Erarbeitung des digitalen Bauantrags gern zur Verfügung. Die BAK-Arbeitsgruppe versteht sich in der Umsetzung als zentrale Ansprechpartnerin seitens der deutschen Architekten. Herr Matthias Pfeifer (Architekt BDA), Sprecher der bundesweiten Arbeitsgruppe „Digitaler Bauantrag“, steht Ihnen in der Zusammenarbeit sowie bei allen Fragen und Anregungen gern zur Seite. Bitte kontaktieren Sie ihn über die Geschäftsstelle der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen.
Sie planen die Einführung des Digitalen Bauantrags auf Verwaltungsseite und suchen den Austausch dazu mit der Architektenschaft?
- Hier finden Sie eine Liste Ihrer regionalen Ansprechpartner.
- Hier finden Sie die Beschreibung des Referenzprozesses sowie dessen graphische Darstellung.
- Lesen Sie den Artikel auf DABonline: „Digitaler Bauantrag: Forderungen und Angebote der Architektenkammern“.
Presseartikel zum digitalen Bauantrag
Wir freuen uns, gemeinsam mit den Ingenieuren unseren Beitrag zu einem schnellen und effizienten Baugenehmigungsverfahren im Rahmen des OZGs umzusetzen und so auch im Sinne des Verbrauchers zu agieren. Denn für den öffentlichen und privaten Bauherren bietet eine digitale Abfrage über Kammerlisten und Berufsverzeichnisse die Sicherheit, dass nur qualifizierte Planerinnen und Planer Baugenehmigungen beantragen.
Martin Müller, Vizepräsident der Bundesarchitektenkammer
BAK-Stellungnahme zur Änderung der Musterbauordnung
Die Bauministerkonferenz hat im September 2019 beschlossen, dass die Musterbauordnung und die Musterbauvorlageverordnung angepasst werden soll, um die Digitalisierung der bauaufsichtlichen Verfahren zu erleichtern. Das Referat Digitalisierung der BAK hat in Abstimmung mit den Ad-hoc-Arbeitsgruppen „Digitaler Bauantrag“ (Federführung+ durch die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen) und „Kammerseitige Datenbankstruktur“ (Federführung+ durch die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen) sowie der Bundesingenieurkammer am 20.12.19 fristgerecht eine Stellungnahme bei der Fachkommission Bauaufsicht eingereicht.