Mit dem von der Bundesregierung am 13.7.2023 vorgelegten Kabinettsbeschluss zu einem Klimaanpassungsgesetz soll erstmals ein strategischer Rahmen für eine vorsorgende Klimaanpassung auf allen Verwaltungsebenen in Deutschland geschaffen werden. Dieser Rahmen soll es ermöglichen, die Klimaanpassung koordiniert voranzubringen. Ziel ist es, dass künftig auf allen föderalen Ebenen Konzepte zur Klimaanpassung erarbeitet werden, um mit einer systematischen Betroffenheitsanalyse und Maßnahmenplanung die erforderlichen Schritte für eine flächendeckende Klima-Vorsorge zielgerichtet anzugehen.
Die Länder werden mit diesem Politikplanungs- und Governancegesetz beauftragt, für systematische und flächendeckende Klimaanpassungsstrategien in den Ländern und für Klimaanpassungskonzepte für die Gebiete der Gemeinden und Kreise zu sorgen. Zugleich verpflichtet sich die Bundesregierung dazu, in Zukunft eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen zu verfolgen. Nach der Verabschiedung vom Bundestag stimmte nun auch Mitte Dezember der Bundesrat zu, so dass das Gesetz 2024 in Kraft treten kann.
Das Klimaanpassungsgesetz ist vor allem durch drei Kernelemente geprägt:
- Stärkung der Klimaanpassung vor Ort
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Für eine wirkungsvolle Vorsorge sollen möglichst flächendeckend, insbesondere auf lokaler Ebene, Anpassungskonzepte und Maßnahmenpläne auf der Grundlage von Risikoanalysen erstellt werden. Die Länder werden daher mit dem Klimaanpassungsgesetz beauftragt,
(1) eigene Klimaanpassungsstrategien vorzulegen und umzusetzen,
(2) dafür Sorge zu tragen, dass lokale Klimaanpassungskonzepte auf der Grundlage von Risikoanalysen aufgestellt werden und
(3) dem Bund zu berichten, wie viele Gemeinden und Kreise entsprechende Konzepte haben.
Die Länder haben bei der Ausgestaltung der Klimaanpassungskonzepte auf lokaler Ebene viele Spielräume und können etwa bestimmen, dass diese nur für Gebiete von Gemeinden über einer bestimmten Einwohnerschwelle zu erstellen sind.
- Vorsorgende Klimaanpassungsstrategie des Bundes
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Die Bundesregierung soll per Gesetz verpflichtet werden, eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen vorzulegen. Die Strategie wird regelmäßig aktualisiert und fortlaufend umgesetzt. Damit wird die bestehende Deutsche Anpassungsstrategie weiterentwickelt. Künftig lassen sich mit konkreten, messbaren Zielen Maßnahmen und Instrumente zielgenauer ausrichten. Klimaanpassungspolitik wird auf diese Weise wirkungsvoller.
Die Ziele werden nicht im Gesetz festgeschrieben, sondern in einem separaten Strategieprozess entwickelt. Die erste Klimaanpassungsstrategie in neuer Form soll bis Ende 2024 von der Bundesregierung beschlossen werden, auch wenn das Gesetz ihr dafür bis zum Ende der Legislaturperiode Zeit ließe.
- Berücksichtigungsgebot
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Als weitere Instrumente zur Stärkung der Klimaanpassung haben Träger öffentlicher Aufgaben nach dem Gesetzentwurf bei ihren Planungen und Entscheidungen das Ziel der Klimaanpassung fachübergreifend und integriert zu berücksichtigen.
Die Träger öffentlicher Aufgaben sollen auch darauf hinwirken, dass sie im Rahmen von Maßnahmen in ihrem Verantwortungsbereich bereits versiegelte Böden, deren Versiegelung dauerhaft nicht mehr für deren Nutzung notwendig ist, in den natürlichen Bodenfunktionen, soweit dies erforderlich und zumutbar ist, wiederherstellen und entsiegeln.
Vorsorgende Klimaanpassungsstrategie des Bundes
Der Bund hat bereits mit der Erarbeitung einer vorsorgenden Klimaanpassungsstrategie begonnen, zu welcher er sich im Klimaanpassungsgesetz selbst verpflichtet. In einem ersten Rohentwurf werden messbare Zielvorschläge, Maßnahmen und mögliche Instrumente für die sieben Cluster (1) Gesundheit, (2) Infrastruktur, (3) Land & Landnutzung, (4) Stadtentwicklung, Raumplanung & Bevölkerungsschutz, (5) Wasser, (6) Wirtschaft sowie das übergreifende Cluster (7) Kultur-/ Naturerbe, Forschung, kommunale Klimaanpassung & Schadenserhebung beschrieben. Im Rahmen eines von der Bundesregierung abgehaltenen Stakeholder-Dialogs im Dezember 2023 konnte die BAKBAK Bundesarchitektenkammer unter Einbeziehung der Ausschüsse Nachhaltigkeit, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung eine Reihe von Ergänzungen einbringen, die in die Überarbeitung des Entwurfs einfließen werden.
BAK-Aktivitäten zum Gesetzentwurf
Die BAK hat sich auch bereits mit einer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Klimaanpassungsgesetzes vom 5.4.2023 sowie nach der Veröffentlichung des finalen Kabinettsbeschlusses im Juli 2023 mit einer Pressemitteilung geäußert.
BAK-Pressemitteilung zum Klimaanpassungsgesetz vom 18.7.2023