Gerade angesichts des dynamischen Wandels im Planungs- und Baugeschehen ist es für Büroinhaber, Soloselbständige und angestellte Mittarbeiter wichtig, ihr Fachwissen auf den neuesten Stand zu halten bzw. zu bringen. In Zeiten von Auftragszurückhaltung der Bauherren und Unterauslastung besteht womöglich die Gelegenheit, genau dies zu tun und die Zeit für Fort- und Weiterbildungen zu nutzen. Über die Fortbildungsangebote der Architektenkammern informieren die Kammern auf ihren Webseiten, per Newsletter und über das zentrale Portal.
„Weiterbildungsrichtlinien“: Förderprogramme der Bundesländer
In vielen Bundesländern gibt es sog. „Weiterbildungsrichtlinien“; hinter diesem Namen verbergen sich Förderprogramme für die berufliche Weiterbildung. Gewährt werden Zuschüsse zu den Fort- und Weiterbildungskosten in Form eines Bildungsschecks für Unternehmen, Freiberufler und Einzelunternehmer (mit Einkommensteuerpflicht oder einer Betriebsstätte im Land). Informationen dazu gibt es in der Regel auf den Webseiten der Landesförderbanken. Exemplarisch sei hier die Weiterbildungsrichtlinie des Landes Brandenburg verlinkt.
KOMPASS-Förderprogramm: Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige zur Förderung der Bestandsfestigkeit
Das neue KOMPASS Programm fördert finanziell den Zugang zu Qualifizierungsleistungen für hauptberuflich tätige Soloselbstständige mit maximal einem Vollzeitbeschäftigten, um die Bestandsfestigkeit des Geschäftsmodells zu erhöhen und zur Sicherung der beruflichen Existenz beizutragen. Denn es hat sich gezeigt, dass es Soloselbstständigen neben zeitlichen und personellen Ressourcen häufig an grundlegenden Kenntnissen fehlt, um sich krisenfest und wettbewerbsfähig aufzustellen und existenzielle Gefährdungslagen zu vermeiden.
Sie können als Soloselbstständige/r einen Zuschuss von bis zu 90 % der Qualifizierungskosten (bis zu 4.500 Euro) beantragen. Um den Zuschuss zu erhalten, müssen Sie zunächst ein kostenloses Erstgespräch mit einer der KOMPASS-Anlaufstellen führen, die in jedem Bundesland mit dem Ziel zukunftssicherer Geschäftsmodelle beraten. Nach der gemeinsamen Bestimmung einer konkreten betrieblichen Qualifizierungsmaßnahme wird ein Qualifizierungsscheck ausgestellt, mit dem Sie eine Rückerstattung von Qualifizierungskosten erhalten.
Gefördert werden Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen im Umfang von mindestens 20 Stunden, die zur Erweiterung von Querschnittskompetenzen (nicht-berufsspezifische Kompetenzen wie z.B. Betriebswirtschaft, Marketing, Erschließung neuer Kundengruppen bzw. Märkte, Kalkulation, Arbeitsrecht, digitale Arbeitsplatztechnologien), von berufsspezifischen fachlichen Kompetenzen (z.B. BIMBIM Building Information Modeling-Lehrgänge, Qualifizierung zum Energieberater oder Nachhaltigkeitskoordinator)oder auch von persönlichen Kompetenzen („Soft Skills“) dienen und damit die Bestandsfestigkeit eines Architekturbüros erhöhen können. Nicht förderfähig sind reine Coaching- oder Beratungsleistungen (wie z.B. beim INQA-Coaching).
Die Bundesarchitektenkammer hat alles Wesentliche zu diesem neuen Förderprogramm in einem PDF-Dokument zum Download zusammengestellt.