Zur Unternehmenssicherung können vorbeugende Maßnahmen ergriffen werden oder – wenn sich eine Krise abzeichnet – Maßnahmen um gegenzusteuern. Zur organisatorischen Weiterentwicklung Ihres Architekturbüros, zur strategischen Neuausrichtung oder zur Bewältigung von Unternehmenskrisen steht eine Palette an Maßnahmen zur Verfügung. Dabei hat es sich vielfach bewährt, externe Beratungskompetenz und Büroberater einzubeziehen.
Büroberater der Architektenkammern hinzuziehen
Bei der organisatorischen Weiterentwicklung oder der strategischen Neuausrichtung Ihres Büros sind Sie nicht allein. Die Architektenkammern der Länder sind erste Ansprechpartner und beraten mit eigenen Mitarbeitern oder verweisen auf geeignete Büroberater.
Stellvertretend für die Büroberatungsprogramme der Kammern sei hier auf das Programm der Architektenkammer Baden-Württemberg verwiesen, das zudem über ein vom Land gefördertes Büroberatungsprogramm verfügt.
In der Regel verfügen Kammern über einen Beraterpool und können erfahrene Büroberater vermitteln, z. B. zu folgenden Bereichen:
- Konzeptionelle Beratung, Büro-Strategie und Büro-Leistungsprofil
- Baukostenplanung / Honorarmanagement und -kalkulation
- Projektorganisation und -bearbeitung, IT-Einsatz
- Marketing & Akquisition, Netzwerkbildung und Kommunikation
- Personalentwicklung, Mitarbeiterbindung, Partnersuche auch für Nachfolge / Büroübergabe
Datenbank „Berater Offensive Mittelstand“
Auch die vom Bundesarbeitsministerium BMAS geförderte Offensive Mittelstand verfügt über eine Datenbank von qualitätsgesicherten „Beratern*innen Offensive Mittelstand“, in der regional und thematisch nach einem passenden Berater gesucht werden kann. Ausgewiesen sind die Berater für Themen wie Gründung & Nachfolge, Führung, Strategie und Organisation, Finanzen, Kundenpflege, Qualitätsmanagement, Personalentwicklung, Digitalisierung oder Wissensmanagement.
In vielen Fällen lässt sich eine externe Beratung mit Fördermitteln flankieren
- Das BAFABAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) bietet das Programm Förderung von Unternehmensberatungen für KMU mit einer Zuschussförderung. Gefördert mit 50 – 80 % Förderquote werden konzeptionelle und individuell durchgeführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung im Umfang von bis zu 5 Beratertagen pro Jahr, wobei auch mehrere abgeschlossene Beratungen pro Jahr möglich sind.
- BAFA „Förderung unternehmerischen Know-hows“: Unter diesem Titel wurden die bisherigen Programme „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung“, „Gründercoaching Deutschland“ und „Turn-Around-Beratung“ zusammengefasst. Das BAFA bezuschusst Beratungen für Jungunternehmen, Bestandsunternehmen (in Schwierigkeiten) zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung mit einem Zuschuss bis zu 3.000 Euro bei 50 – 90 % Förderquote. Bei Unternehmen in Schwierigkeiten stehen Konsultationen zur Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit im Vordergrund. Unternehmen können sich aber auch bei Vorhaben im Zuge der digitalen Transformation unterstützen lassen, zum Beispiel für die technische Beratung, z. B. bei der Einführung neuer Software-Systeme, oder eine organisatorische Beratung, z. B. bei der Einführung agiler Methoden.
- Ein Zuschuss für externe Beratung kann auch im Rahmen regionaler Programme der Bundesländer beantragt werden, die fast überall verfügbar sind (Z.B. in NRW das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm – Beratung, in Sachsen die Mittelstandsförderung – Betriebsberatung/Coaching, oder in Baden-Württemberg die Beratung für den Mittelstand).
- INQA-Coaching für KMU: Das vom Bundesarbeitsministerium geförderte „INQA-Coaching“ unterstützt KMU bis 250 Mitarbeitern anhand agiler Methoden dabei, ihre Personalarbeit zukunftsfähig aufzustellen, die Arbeitsorganisation zu verbessern und gemeinsam mit den Beschäftigten neue digitale Lösungen auszuprobieren. Die professionelle Beratung wird mit bis zu 80 % der Kosten im Zeitraum 2023 bis 2027 aus Mitteln des ESF und des BMAS gefördert.