Das Thema Künstliche Intelligenz (KIKI Künstliche Intelligenz) spielt nicht nur für die planenden Berufe eine immer größere Rolle, sondern wird momentan in vielen Bereichen diskutiert. Auf europäischer Ebene möchte man eine Vorreiterrolle einnehmen und einen Gesetzesrahmen für die neue Technologie auf den Weg bringen, um Rechtssicherheit zu schaffen.
Europäische Gesetzgebung zu Künstlicher Intelligenz
Im Herbst 2022 wurden drei Gesetzesentwürfe von Seiten der Kommission auf den Weg gebracht, die das Thema Künstliche Intelligenz zum Gegenstand hatten: das KI-Gesetz, die KI-Haftungsrichtlinie und die Änderung der Produkthaftungsrichtlinie.
- Das KI-Gesetz soll grundlegende Regelungen zum generellen Einsatz von Künstlicher Intelligenz regeln und folgt dabei einem risikobasierten Ansatz. Je nach Einordnung in eine Risikostufe ist der Einsatz von KI demnach grundsätzlich verboten oder strengeren bis milderen Regeln unterworfen.
- Die KI-Haftungsrichtlinie stellt grundsätzliche Haftungsregeln auf, jedoch nur im Bereich der Hochrisiko-KI. Als Hochrisiko-KI werden beispielsweise die Bereiche der biometrischen Identifizierung von Personen, die Strafverfolgung und Grenzkontrollen eingeordnet. Für die Arbeit von Planern und Planerinnen sind diese als wenig relevant einzustufen.
- Relevanter ist hingegen die Novellierung der Produkthaftungsrichtlinie. Diese soll nun verschuldensunabhängig Schäden an Körper, Gesundheit oder Sachen abdecken, die unter anderem aus der Benutzung von Software mit KI-Systemen, Smart Products oder Digital Services entstehen. Die ad-hoc Arbeitsgruppe KI der BAK hat dazu gegenüber der EU-Kommission Stellung bezogen und dabei insbesondere unterstrichen, dass der Trend der Alleinhaftung von Planenden für Bauschäden bei KI-Systemen nicht fortgeführt werden darf.
Insbesondere interessant sind die in der Produkthaftungsrichtlinie neu geregelten Instrumente der Beweiserleichterung und der Offenlegungspflicht.
- Die Beweiserleichterungsregelung führt dazu, dass bei offensichtlicher Fehlfunktion des Produkts oder fehlender Einhaltung von Sicherheitsanforderungen die Fehlerhaftigkeit des Produkts vermutet wird. Außerdem wird von einem Kausalzusammenhang zwischen fehlerhaftem Produkt und Schaden ausgegangen, wenn die Fehlerhaftigkeit des Produkts festgestellt wurde und der Schaden als typisch eingeordnet wird.
- Die Offenlegungspflicht bewirkt, dass bei angemessener Begründung des Klägers, Beweismittel vom Antragsgegner herausgegeben werden müssen, wenn es Grund zur Annahme gibt, dass sich relevante Beweise bei diesem befinden.
Die Regelung des Komplexes Künstliche Intelligenz ist zu begrüßen, da der Einsatz sonst zu Rechtsunsicherheiten führen würde, die sich im Zweifel zu Lasten des Anwendenden auswirken. Um die fehlende Transparenz bei der Anwendung von KI entgegenzuwirken, wurden mit der Beweiserleichterung und der Offenlegungspflicht im Zivilprozess die richtigen Mittel gewählt, um Ansprüche gegenüber den Herstellern geltend machen zu können. Außerdem ist die weitreichenden Haftungsregelung der Produkthaftungsrichtlinie zu begrüßen Die Gefahr, dass Schadensersatzansprüche auf die Planenden abgewälzt werden, ist damit als gering einzuordnen.
Die digitale Zukunft Europas
Auf EU-Ebene bestehen zahlreiche Vorhaben im Bereich Digitalisierung. Diese reichen von der übergreifenden Strategie für einen digitalen Binnenmarkt über ethische Leitlinien für Künstliche Intelligenz bis hin zu Förderprogrammen zur Entwicklung von digitalen Kompetenzen. Für den Bausektor werden im Rahmen der „Strategie für eine nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit des Baugewerbes und seiner Unternehmen“ unter dem Titel „Construction 2020“ verschiedene Aspekte der Digitalisierung in Arbeitsgruppen und Projekten beleuchtet und getestet. Hierbei wird insbesondere untersucht, welche Möglichkeiten die Digitalisierung bietet, um mehr Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz zu erreichen.
Am 19.2.2020 hat die Europäische Kommission unter Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ihre Strategie für die digitale Zukunft Europas vorgestellt. Die Kommission verfolgt bei der Gestaltung des digitalen Wandels in den nächsten fünf Jahren die drei Hauptziele: Technologie im Dienste der Menschen zu gestalten, eine faire und wettbewerbsfähige Wirtschaft zu ermöglichen sowie eine offene, demokratische und nachhaltige Gesellschaft zu schaffen. Das Paket beinhaltet eine Mitteilung über eine Strategie für die Gestaltung der digitalen Zukunft Europas, ein Weißbuch zur künstlichen Intelligenz sowie eine Europäischen Datenstrategie.
Die BAK bringt die Position des Berufsstands der Architekten aller Fachrichtungen in die laufenden Verhandlungen und Arbeiten ein.
Der Architects` Council of Europe (ACE) ist an verschiedenen europäischen Projekten beteiligt, die sich mit dem Einsatz digitaler Technologien, insbesondere BIM, im Bausektor befassen. Weitere Informationen sind auf der ACE-Website zu finden.
ACE-Forderungen zur Entwicklung der Softwarelandschaft
Der ACE hat zusammen mit der europäischen Organisation der Verbände der Ingenieurbüros EFCA im Juli ein Positionspapier zur Beziehung zwischen Nutzern und Softwareunternehmen/Redakteuren/Dienstleistern an die Europäische Kommission übermittelt und darin seine Besorgnis über bestimmte Aspekte der Entwicklung der Softwarelandschaft in Bezug auf die Nutzer zum Ausdruck gebracht.
Gefordert wird die Sicherung des geistigen Eigentums sowie der Zugang zu und die Kontrolle über die Daten, Werkzeuge und Datenprozesse für die Nutzer.
Dies entspricht auch den berufspolitischen Kernbotschaften zur Digitalisierung, die aktuell von der Steuerungsgruppe Digitalisierung formuliert wurden. Die BAK setzt sich dafür ein, dass offene, transparente und interoperable Systeme in der Software durchgesetzt werden (z.B. openBIM).
Enquete-Kommission „Künstliche Intelligenz – Gesellschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche Potenziale“
Eine neu einberufene Enquete-Kommission des deutschen Bundestages hat ihre Arbeit aufgenommen. Die Kommission „Künstliche Intelligenz – Gesellschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche Potenziale“ hat den Auftrag, Handlungsempfehlungen im Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) zu formulieren. Sie soll Antworten auf die Vielzahl an technischen, rechtlichen, politischen und ethischen Fragen im Kontext von KI erarbeiten und nach der parlamentarischen Sommerpause 2020 ihren Abschlussbericht mitsamt Handlungsempfehlungen vorlegen. Die Kommission setzte sich zusammen aus 19 Mitgliedern des Deutschen Bundestages und 19 externen Sachverständiger darunter Wissenschaftler, Unternehmer, Theologen und Vertreter von Sozialverbänden.