Die Architektengesetze der Länder definieren (mit kleinen Abweichungen) die Berufsaufgabe des Architekten wie folgt:
Berufsaufgabe des Architekten und der Architektin ist die
- gestaltende,
- technische und
- wirtschaftliche Planung von Bauwerken.
Die Architektengesetze der einelnen Bundesländer finden Sie jeweils auf den Seiten der Architektenkammern der Länder.
In der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Europäischen Union vom 7. September 2005, die die Architekten-Richtlinie vom 10. Juni 1985 ersetzt, heißt es nach wie vor:
Die architektonische Gestaltung, die Qualität der Bauwerke, ihre harmonische Einpassung in die Umgebung, der Respekt vor der natürlichen und städtischen Landschaft sowie vor dem kollektiven und dem privaten Erbe sind von öffentlichem Interesse.
Daher sollte sich die gegenseitige Anerkennung […], auf qualitative und quantitative Kriterien stützen, die gewährleisten, dass die Inhaber (Architekten) […] in der Lage sind, die Bedürfnisse der Einzelpersonen, der sozialen Gruppen und Gemeinwesen im Bereich der Raumordnung, der Konzeption, der Vorbereitung und Errichtung von Bauwerken, der Erhaltung und Zurgeltungbringung des architektonischen Erbes sowie des Schutzes der natürlichen Gleichgewichte zu verstehen und ihnen Ausdruck zu verleihen.
Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Europäischen Union
Der Architekt / die Architektin ist nicht nur entwerfend, gestaltend oder künstlerisch tätig, sondern auch treuhänderisch für den Auftraggebenden für alle mit der Planung und Ausführung eines Bauvorhabens zusammenhängenden Fragen zuständig. Sie sind als Fachleute bei der Planung und Realisierung nicht nur von Neubauten tätig, sondern auch bei der Sanierung und beim Umbau von Bestandsgebäuden.
Aber auch in Bereichen wie Denkmalpflege, Projektsteuerung oder im Facility Management arbeiten Architektinnen und Architekten, ebenso wie für die Betreuung eines Gebäudes während dessen gesamten Lebens- und Nutzungszyklus oder für die Erstellung von Schadens- und Wertgutachten. Dabei arbeiten sie häufig mit Kolleginnen und Kollegen der anderen fachrichtungen Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur oder Stadtplanung zusammen.
Die Gesamtzahl der berufstätigen Architektinnen und Architekten (Hochbau) in der Bundesrepublik beträgt 120.175 (Stand: 01.01.2024).