Die digitale Transformation kann für Architekturbüros durchaus eine finanzielle Herausforderung sein. Auf Bundesebene gibt es Förderungen, um kleine und mittlere Unternehmen bei der Digitalisierung zu unterstützen. Die wichtigsten Informationen haben wir für Sie zusammengestellt.
Digital Jetzt – Förderung für die Digitalisierung des Mittelstands
Förderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), deren Ziel es ist, die Digitalisierung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zu unterstützen. Durch das Programm werden Investitionen in digitale Technologien sowie in die Qualifizierung der Beschäftigten zu Digitalthemen gefördert (z.B. Beschaffung von Soft- und Hardware, Weiterbildungsmaßnahmen).
Anforderungen:
Antragsberechtigt sind KMU (3 bis 499 Mitarbeitende) aus allen Branchen (inkl. Handwerksbetriebe und Angehörige der Freien Berufe). Der Förderantrag, der auf der Website des BMWK zu finden ist, beinhaltet:
- Beschreibung des Digitalisierungsvorhabens
- Erläuterung der Qualifizierungsmaßnahmen sowie Stand und Ziele der Digitalisierung für das Unternehmen
- Beschreibung, wie genau die Organisation des Unternehmers sich verbessern kann und wie seine Marktposition durch die Förderung verstärkt werden kann
Förderhohe und Laufzeit:
Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro pro Unternehmen, bei Investitionen von Wertschöpfungsketten und/oder -netzwerken kann sie bis zu 100.000 Euro pro Unternehmen betragen. Die minimale Fördersumme beträgt 17.000 Euro in Modul 1(Investition in digitale Technologien) und 3.000 Euro in Modul 2 (Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden).
Die Förderung wird als ein Zuschuss erteilt, der nicht vom Unternehmen zurückgezahlt werden muss. Die Unternehmen haben 12 Monate Zeit, ihr gefördertes Projekt umzusetzen. Danach findet eine Verwendungsnachweisprüfung statt. Im Fall des positiven Ergebnisses wird der Zuschuss ausgezahlt.
Die Teilnahme am Programm ist bis 31.12.2023 möglich.
go-digital – Den Mittelstand auf dem Weg in die digitale Zukunft begleiten
Förderung des BMWK für KMU, um zusätzliche staatliche Hilfe für ihre Digitalisierungsprojekte zu erhalten. Das Programm unterstützt in den Bereichen „Digitalisierungsstrategie“, „IT-Sicherheit“, „Digitalisierte Geschäftsprozesse“, „Datenkompetenz“ und „Digitale Markterschließung“.
Anforderungen:
Antragsberechtigt sind KMU (bis 100 Mitarbeitende). Der Vorjahresumsatz des Unternehmens beträgt weniger als 20 Mio. Euro. Das KMU wählt ein vom BMWK autorisiertes Beratungsunternehmen aus, das bei der Umsetzung innovativer Maßnahmen zum Auf- bzw. Ausbau moderner IT-Systeme fachlich beratend zur Seite steht.
Förderhöhe und Laufzeit:
Beratungsleistungen in einem ausgewählten Modul mit gegebenenfalls erforderlichen weiteren Modulen werden mit einer Förderquote von 50 % auf einen maximalen Beratertagessatz von 1.100 Euro netto gefördert. Begünstigte zahlen nur einen Eigenanteil an das Beratungsunternehmen. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von sechs Monaten.
Die Teilnahme am Programm ist bis 31.12.2024 möglich.
WIPANO – Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen
Dieses Förderprogramm des BMWK unterstützt u.a. Unternehmen des Mittelstands, die sich an nationalen, europäischen und internationalen Normungs- und Standardisierungsgremien aktiv beteiligen wollen – wie zum Beispiel bei DINDIN Deutsches Institut für Normung, CENCEN und ISOISO International Organization for Standardization. Zuwendungen gibt es für die Beratung und aktive Teilnahme in Normengremien, für Normenrecherchen und Normenmanagement sowie für die Prüfung und Erstellung einer DIN SPEC PAS und/oder VDE-Anwendungsregel.
Anforderungen:
Antragsberechtigt sind KMU (max. 1000 Mitarbeitende), mit einem Umsatz von maximal 100 Mio. Euro und Sitz in Deutschland. Das Unternehmen sollte in den letzten drei Jahren nicht in nationalen, europäischen und internationalen Normungs- und Standardisierungsgremien (z. B. Bei DIN, CEN und ISO) mitgearbeitet haben.
Förderhöhe und Laufzeit:
Die Zuwendung erfolgt in Form einer Anteilsfinanzierung (bis zu 70 Prozent), die Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Fördersumme beträgt maximal 40.000 Euro und die Projektlaufzeit maximal 36 Monate. Reisekosten im Zusammenhang mit einer Teilnahme an den (inter-)nationalen Normungsgremien werden gemäß des Bundesreisekostengesetzes anerkannt.