Planungswettbewerbe gewährleisten die Wahl der besten Lösung der Planungsaufgabe und sind gleichzeitig ein geeignetes Instrument zur Sicherstellung der Planungsqualität und Förderung der Baukultur.
§ 78 Abs. 1 VgVVgV Vergabeverordnung
Bei Planungswettbewerben können sich Büros mit ihren Ideen um die beste Lösung für städtebauliche, architektonische, baulich-konstruktive oder künstlerische Aufgaben bewerben. Haben Projektverantortliche den Planungswettbewerb zur Lösung einer Aufgabe ausgeschrieben, können Büros ihre Wettbewerbsarbeiten einreichen. Über die Wettbewerbsarbeiten entscheidet dann ein Preisgericht.
Planungswettbewerbe sind geregelt in der RPWRPW Richtlinien für Planungswettbewerbe 2013 und in der VgVVgV Vergabeverordnung. Es gibt verschiedene Arten von Planungswettbewerben: Realisierungswettbewerb, Ideenwettbewerb, offener Wettbewerb, nichtoffener Wettbewerb, Zweiphasige Verfahren. Planungswettbewerbe können allein für sich durchgeführt werden oder sie können vor einem Vergabefahren durchgeführt werden.
Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Länderarchitektenkammer.
RPW 2013
Die Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) wird seit 1.3.2013 im Bereich des Bundeshochbaus angewendet.
Wettbewerbsstatistiken
- 2010 – 2022
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Wettbewerbsstatistiken der vergangenen Jahre, die die Anzahl der Wettbewerbe pro Bundesland und die entsprechenden Details hierzu auflisteten:
- Wettbewerbsstatistik 2022
- Wettbewerbsstatistik 2021
- Wettbewerbsstatistik 2020
- Wettbewerbsstatistik 2019
- Wettbewerbsstatistik 2018
- Wettbewerbsstatistik 2017
- Wettbewerbsstatistik 2016
- Wettbewerbsstatistik 2015
- Wettbewerbsstatistik 2014
- Wettbewerbsstatistik 2013
- Wettbewerbsstatistik 2012
- Wettbewerbsstatistik 2011
- Wettbewerbsstatistik 2010
- 2004 – 2009
Arch-E Projekt
- Plattform für Planungswettbewerbe in der EU
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Die BAK beteiligt sich an dem Projekt. Es ist von der Europäischen Union kofinanziert und fördert qualitativ hochwertige architektonische Lösungen, indem es den Einsatz von Planungswettbewerben in Europa unterstützt und grenzüberschreitende Marktbarrieren bei Architekturleistungen überwindet.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Projekts: https://arch-e.eu/
Aufrufe der Bundeskammerversammlung aus den Jahren 2018 und 2020
- Compliance Papier der 91. BAK-Bundeskammerversammlung vom 14.9.2018
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Mit großer Mehrheit hat die 91. Bundeskammerversammlung der Bundesarchitektenkammer am 14.9.2018 ein Compliance-Papier der Architektenkammern zu Planungswettbewerben und Mehrfachbeauftragungen verabschiedet.
Ziel ist es, der Architektenschaft, aber auch den Auftraggebern und der Öffentlichkeit insgesamt die Bedeutung geregelter Planungswettbewerbe sowie bei Mehrfachbeauftragungen eine angemessene Vergütung bewusst zu machen.
„Architekteninnen und Architekten aller Fachrichtungen sowie Stadtplanerinnen und Stadtplaner haben als Angehörige eines freien Berufes für ihre Auftraggeber, aber auch für die Gesellschaft insgesamt eine hohe Verantwortung. Denn Bauen ist immer auch öffentlich. Auftraggeber müssen auf sorgsamen Umgang mit ihren finanziellen Mitteln und darauf vertrauen, dass ihre Interessen bestmöglich und unabhängig von Dritten umgesetzt werden. Daher müssen die Leistungen der Architektinnen und Architekten sowie Stadtplanerinnen und Stadtplaner angemessen honoriert werden. Den gesetzlichen Rahmen dafür bildet die HOAI.
Besonderheiten gelten für Wettbewerbe. Die Architektengesetze und Berufsordnungen der Länderkammern verpflichten ihre Mitglieder, an Wettbewerben nur dann teilzunehmen, wenn ein „fairer und lauterer Leistungsvergleich“ sichergestellt ist. Vorteil für die Auftraggeber ist, dass sie aus einer Vielzahl von Lösungen diejenige auswählen können, die der gestellten Aufgabe am besten gerecht wird. Im Gegenzug erlauben nach den Regeln für Planungswettbewerbe RPW durchgeführte Wettbewerbe oder nach einer anderen gleichwertigen Wettbewerbsordnung gestaltete Verfahren das Abweichen von einer Honorierung nach HOAI, ohne dass berufs- und zivilrechtliche Folgen für Auftraggeber und Auftragnehmer im Raum stehen.
Es ist unser grundsätzliches Ziel als Architektenkammern, möglichst jedes konkurrierende Verfahren öffentlicher wie privater Auftraggeber als geregelten Wettbewerb durchzuführen. Jederzeit bieten wir unsere Beratung und Mitwirkung an. Die Grundsätze geregelter Wettbewerbsverfahren sind:
- die Gleichbehandlung aller Teilnehmer
- die Anonymität der Wettbewerbsbeiträge
- ein ausreichendes Auftragsversprechen
- eine angemessene Wettbewerbssumme
- ein fachlich kompetentes, unabhängiges Preisgericht
- eine klare und eindeutige Aufgabenstellung
- die Sicherung der Urheber- und Verwertungsrechte
Verfahren, die diesen elementaren Bedingungen entsprechen und auf eine Wettbewerbsordnung (wie die RPW) Bezug nehmen, werden grundsätzlich registriert. Solche Verfahren dienen dem Wohle der Auftraggeber und sind nicht nur berufspolitisch, sondern auch im Sinne der Baukultur besonders erwünscht.
Davon zu unterscheiden sind sogenannte Mehrfachbeauftragungen oder oberhalb der sogenannten Schwellenwerte der Abruf von planerischen Leistungen innerhalb eines Vergabeverfahrens vor allem durch öffentliche Auftraggeber. Diese Verfahren sind dann nicht zu beanstanden, wenn eine der HOAI entsprechende Vergütung für jeden Teilnehmer sichergestellt ist. In unklaren Fällen helfen die Architektenkammern bei der Bewertung des Sachverhaltes, denn die Materie ist komplex und die Grenzen zu unfairen und unlauteren Verfahren sind nicht immer einfach zu ziehen.
Unabhängig von den rechtlichen Bedingungen gilt es, für unsere Wettbewerbsregeln zu werben, weil sie einfach, sinnvoll, ausgewogen und angemessen sind und vor allem den Grundstein für ein gutes und qualitätsvolles Ergebnis legen.
Aus diesem Grund sollte sich jede Architektin, jeder Architekt, jede Stadtplanerin und jeder Stadtplaner nur an geregelten Planungswettbewerben beteiligen. Sie fördern Innovation und das Ansehen des gesamten Berufstands. Die Beteiligung an ungeregelten Verfahren schadet dem Wettbewerbswesen und birgt zudem die Gefahr, sich dem Vorwurf eines Verstoßes gegen die Berufspflichten auszusetzen.
Solidarität und faires Handeln müssen Leitlinie unserer Mitglieder sein, als Voraussetzung für die Wertschätzung, die sie zu Recht erwarten.“
14.9.2018
Sie finden das Compliance Papier als pdf-Datei hier:
- Aufruf zur angemessenen Vergütung (4.12.2020)
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Akquisition, Wettbewerbe, Mehrfachbeauftragungen
Was geht, was geht nicht und was sollten wir – individuell und/
oder berufspolitisch – machen?Ein Aufruf der Bundeskammerversammlung der Bundesarchitektenkammer
Verabschiedet im Rahmen der 93. Bundeskammerversammlung am 4.12.2020Sie finden den Aufruf als pdf-Datei hier: