Das EUEU Europäische Union-Datenschutzrecht bildet das Rückgrat der Datenschutzregulierung in Europa und setzt einen bedeutenden Standard für den Schutz personenbezogener Daten weltweit. Durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden klare und strenge Richtlinien festgelegt, um die Privatsphäre und die Rechte der Bürger in Bezug auf ihre persönlichen Daten zu schützen. Diese Gesetzgebung betrifft Unternehmen, Organisationen und Regierungsbehörden gleichermaßen und legt strenge Anforderungen an die Datenerfassung, -verarbeitung und -speicherung fest, um Transparenz, Sicherheit und Kontrolle über persönliche Daten zu gewährleisten. Das EU-Datenschutzrecht ist ein dynamisches Feld, das ständig weiterentwickelt wird, um den sich ändernden technologischen und gesellschaftlichen Herausforderungen gerecht zu werden und das grundlegende Recht auf Datenschutz zu gewährleisten.
Stellungnahme der BAK zur Konsultation zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Kommission
Im Januar 2024 hatte die Europäische Kommission eine Konsultation zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) durchgeführt. Dabei ging es um die Erfahrungen, die Anwender mit der Verordnung machen. Die BAK hatte über diese Umfrage informiert und die Rückmeldungen der Länderkammern in einer Stellungnahme zusammengeführt.
Änderungen im Datenschutzrecht ab 2018
Ab dem 25.5.2018 gilt in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Datenschutz-Grundverordnung, kurz DS-GVO (Verordnung (EU) 2016/679). Um den Schutz der Privatsphäre angesichts neuer digitaler Entwicklungen sicherzustellen, aktualisiert die DS-GVO die in der Datenschutzrichtlinie von 1995 verankerten Grundsätze zum wirksamen Schutz des Grundrechts auf Datenschutz. Die Hauptziele der Verordnung bestehen darin, die Rechte der EU-Bürger sowie den EU-Binnenmarkt zu stärken und eine bessere Durchsetzung von Vorschriften zu personenbezogenen Daten zu erreichen. Ferner soll die DS-GVO eine einheitliche Anwendung der Rechtsvorschriften gewährleisten. Die bisher gültige Datenschutzrichtlinie von 1995 wurde durch die Mitgliedstaaten unterschiedlich umgesetzt, was zu einer komplexen Rechtslage, Rechtsunsicherheit und Verwaltungskosten geführt hat. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung soll dem entgegenwirken und die Grundlage für ein gemeinschaftliches Verständnis des Datenschutzes in den EU-Mitgliedstaaten bereiten.
Für Unternehmen wird die neue Verordnung Auswirkungen darauf haben, wie künftig persönliche Daten gesammelt, ausgewertet und gespeichert werden. Dabei fallen alle juristischen Personen, die personenbezogene Daten verarbeiten, in den Anwendungsbereich. Somit ist auch der Berufsstand der Architekten von den Neuregelungen betroffen, sofern Büros Informationen über natürliche Personen, sogenannte personenbezogene Daten, wie z.B. über Bauherren verarbeiten. Die Nicht-Einhaltung der neuen datenschutzrechtlichen Standards kann schwere Geldstrafen nach sich ziehen. Daher sollten bereits vor Inkrafttreten der Verordnung alle Datenverarbeitungsvorgänge auf ihre Datenschutzkonformität hin überprüft und gegebenenfalls entsprechend aktualisiert werden. Die Regelungen der DS-GVO gelten dabei nicht nur für zukünftige Vertragsabschlüsse, sondern auch für bereits laufende Verträge. Diese müssten daher ebenfalls überprüft werden.
In Deutschland geht die DS-GVO mit dem neuen Bundesdatenschutzgesetz einher. Dieses wurde im Rahmen des Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetzes EU am 12.5.2017 beschlossen und am 5.7.2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.