Die inklusive Gestaltung des öffentlichen Raumes leistet einen bedeutenden Beitrag zur eigenständigen Lebensführung von Menschen mit Behinderungen und stellt zugleich einen wesentlichen Beitrag baukulturellen Handelns dar. Als Mehrwert für alle befördert sie das gemeinsame Miteinander und trägt in hohem Maße zur Identität und Identifikation mit dem gebauten Lebensumfeld als Sozialraum bei.
Entscheidend hierfür sind sowohl die barrierefreie Erreichbarkeit der Orte im gebauten Raum als auch die Barrierefreiheit der Orte selbst. Hat Barrierefreiheit als Planungsmaxime in den vergangenen Jahren im urbanen Raum zunehmend Beachtung gefunden, ist die bauliche und qualitätvolle Realisierung im ländlich geprägten Kontext oftmals noch nicht in gleichem Maße in den Fokus gerückt.
Der Thüringer Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Joachim Leibiger, lud gemeinsam mit der Architektenkammer Thüringen, dem Thüringischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie sowie den Architektenkammern Sachsen und Sachsen-Anhalt ein.