Am 4.7.2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGHEuGH Europäischer Gerichtshof) im HOAIHOAI Honorarordnung für Architekten und Ingenieure-Vertragsverletzungsverfahren sein Urteil verkündet. Nach Auffassung des EuGH sind die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI mit dem EUEU Europäische Union-Recht nicht vereinbar. In der Folge wurde unter anderem fraglich, ob Mindestsätze bei Altverträgen trotz des EuGH-Urteils vom 4.7.2019 weiterhin angewendet werden können und ob sich das EuGH-Urteil auf die Vergabe von Planungsleistungen auswirkt.