Um Architekt oder Architektin zu werden, muss man Architektur studieren. Richtig? Richtig. Doch nicht überall, wo Architektur draufsteht, ist der Beruf Architekt oder Architektin drin. Die Berufsbezeichnung ist allein oder in einer Wortverbindung geschützt und darf nur bei einer Eintragung in eine Architektenkammer verwendet werden.
Die Bundesarchitektenkammer (BAKBAK Bundesarchitektenkammer) und die Länderkammern (LAK) erreichen derzeit gehäuft Anfragen von Studierenden der IU Internationale Hochschule GmbH mit der Bitte um Stellungnahme, ob der dortige Studiengang Architektur die akademischen Voraussetzungen erfüllt, um anerkennungsfähig zu sein.
Voraussetzungen zur Eintragung sind klar geregelt
Die Voraussetzung, um in Deutschland als Architektin oder Architekt bei einer Architektenkammer eines Bundeslandes eingetragen zu werden, ist eine Mindeststudiendauer im Vollzeitstudium der Architektur von 4 Jahren, also 8 Semestern.
Auf diese Mindeststudiendauer mit einem entsprechenden Hochschulabschluss folgt die mindestens zweijährige Berufspraxis als Voraussetzung für eine Eintragung. Mit dieser Eintragung erwirbt man das Recht, sich „Architekt“ oder „Architektin“ nennen zu dürfen sowie die damit verbundene volle Bauvorlageberechtigung.
Konkrete Aussagen der IU International fehlen bislang
Zum jetzigen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass ein Fernstudium bzw. duales Studium nicht den Anforderungen für eine spätere Kammermitgliedschaft genügt. Eine Aussage auf der Website der Hochschule, dass die Studiengänge mit den Architektenkammern der Länder bereits abgestimmt sind und anerkannt werden, fehlt derzeit.
Bislang führt nur der Weg über den Hochschulabschluss im Vollzeitstudium (Mindeststudiendauer 8 Semester) zu einer Eintragung, wenn man die Kammermitgliedschaft und volle Bauvorlageberechtigung erlangen will. (In einigen Bundesländern bestehen Ausnahmen für Meisterberufe aus dem Bauwesen.)
Die Bundesarchitektenkammer (BAK) ist der Dachverband der 16 Architektenkammern der Länder. Die BAK führt keine Eintragungslisten und anerkennt keine Studienabschlüsse.
Stand: Februar 2022