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Institutionelles / Personalia
Maltesische Ratspräsidentschaft
Malta hat am 1.1.2017 die halbjährlich wechselnde EUEU Europäische Union-Ratspräsidentschaft von der Slowakei übernommen. Es ist der erste Vorsitz des Landes, das 2004 der EU beigetreten ist. Schwerpunkte liegen in den Bereichen Migration, Sicherheit, soziale Eingliederung, Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten und Maritimes. Die maltesische Ratspräsidentschaft wird sich auch mit dem Prozess zur Gestaltung der Zukunft der EU beschäftigen.
Für den Bereich Binnenmarkt wurde angekündigt, die Bemühungen zur Abschaffung der Roaming-Gebühren und des Geoblockings weiter zu verfolgen sowie die Portabilität von Daten zu fördern. Die mit dem Dienstleistungspaket der Kommission angekündigten Vorschläge sollen weiter behandelt werden, u.a. der Vorschlag zur Festlegung eines Notifizierungsverfahrens für dienstleistungsbezogene Genehmigungsregelungen.
Beim Verbraucherschutz sollen Fortschritte im Schutz vor Diskriminierungen beim Kauf von Waren oder Dienstleistungen in einem anderen EU-Staat erzielt werden.
Ferner will die maltesische Präsidentschaft das Energieeffizienzpaket, insbesondere die Richtlinienvorschläge für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBDEPBD Energy Performance of Buildings Directive) und zur Richtlinie zur Energieeffizienz aufnehmen.
Im Kulturbereich beabsichtigt die maltesische Ratspräsidentschaft neben der Weiterentwicklung einer gemeinsamen Kulturstrategie, die Vorhaben zum Europäischen Jahr des Kulturerbes 2018 zu konkretisieren.
Zu Programm und Veranstaltungen gelangen Sie hier.
Personelle Veränderungen in Kommission und Parlament
Der deutsche EU-Kommissar Günther Oettinger hat Anfang 2017 sein Ressort für digitale Gesellschaft und Wirtschaft abgegeben und die Zuständigkeit für Haushalt und Personal von der Bulgarin Kristalina Georgieva übernommen. Zum Vizepräsidenten wurde Oettinger nicht benannt. Ein Nachfolger für die digitalen Angelegenheiten steht noch nicht fest.
In der Generaldirektion für Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU wurde der Brite Robert Strauss neuer Referatsleiter für Dienstleistungspolitik für Verbraucher. Er ist Nachfolger von Jürgen Tiedje, der in die Generaldirektion für Forschung wechselt. Robert Strauss war zuvor bei der Generaldirektion für Beschäftigung zuständig für die Entwicklung einer Beschäftigungsstrategie für die EU.
Der Italiener Antonio Tajani, Mitglied der Europäischen Volkspartei/EVP, ist am 18.1. zum Präsidenten des Europäischen Parlaments gewählt worden.
Ferner haben die Abgeordneten 14 Vizepräsidenten gewählt, darunter ist die deutsche Abgeordnete Evelyn Gebhardt (S&D). Sie ist weiterhin Mitglied im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz/IMCO, in dem demnächst das Dienstleistungspaket behandelt wird. Dort gibt sie allerdings ihre koordinierenden Funktionen ab.
Binnenmarkt und Recht
Dienstleistungspaket der Europäischen Kommission veröffentlicht
Die Europäische Kommission hat am 10.1.2017 das zunächst für Dezember 2016 angekündigte Dienstleistungspaket im Rahmen der EU-Binnenmarktstrategie veröffentlicht. Es enthält u.a. einen Vorschlag für eine EU-Dienstleistungskarte, einen Vorschlag zur Prüfung der Verhältnismäßigkeit von Berufsregulierungen, einen Vorschlag zur Festlegung eines Notifizierungsverfahrens für dienstleistungsbezogene Genehmigungsregelungen und eine Mitteilung über Reformempfehlungen bei bestimmten regulierten Berufen, darunter Architekten.
Die BAKBAK Bundesarchitektenkammer hat zu allen drei Vorschlägen eine Vorabstellungnahme abgegeben. Weitere Stellungnahmen werden zurzeit vorbereitet, um sie in die anstehenden Beratungen im Rat und im Europaparlament einzubringen.
Ausschreibung für Studie zu Auswirkungen von Liberalisierung auf Qualität von Dienstleistungen
Die Europäische Kommission, GD Wachstum, Referat E 5 „Berufliche Qualifikationen und Fähigkeiten“, will den Zusammenhang zwischen Liberalisierung und Qualität von Dienstleistungen näher untersuchen. Hierfür hat sie am 22.12.2016 eine Studie über die Auswirkungen der Liberalisierung des Zugangs zu bestimmten Berufen auf die Qualität der erbrachten Dienstleistungen ausgeschrieben. Es sollen die Folgen von Gesetzgebungsreformen hinsichtlich der Beschränkung des Zugangs zu und/oder der Ausübung von regulierten Berufen für die Qualität der Dienstleistungen beleuchtet werden.
In der Studie sollen mindestens sechs reglementierte Berufe, darunter Architekten, in sechs Mitgliedstaaten betrachtet werden. Ferner sollen Indikatoren zur Messung der Qualität von Dienstleistungen entwickelt und getestet werden. Die Kommission will darüber hinaus die Auswirkungen von Reformen der Berufsregulierungen und Qualitätsindikatoren auf wirtschaftliche Faktoren untersuchen. Die Studie soll bis Ende Oktober 2017 abgeschlossen werden.
Die Ausschreibung im Amtsblatt der EU finden Sie hier.
Digitaler Binnenmarkt: Mitteilung und Konsultationen zur Europäischen Datenwirtschaft
Die Europäische Kommission hat am 10.1.2017 eine Mitteilung mit dem Titel „Eine europäische Datenwirtschaft schaffen“ vorgelegt. Diese ist Teil der Strategie zur Schaffung eines digitalen Binnenmarktes, mit der die Kommission Hürden für den freien Datenverkehr im europäischen Binnenmarkt verringern, bestehende rechtliche Unklarheiten beleuchten und Lösungsmöglichkeiten aufzeigen will.
Gleichzeitig veröffentlichte die Kommission am 10.1.2017 eine Konsultation zur Schaffung einer europäischen Datenwirtschaft. Die Ergebnisse sollen in die Vorbereitung der für 2017 angekündigten Initiative zur europäischen Datenwirtschaft für eine einheitliche Nutzung von Daten zu wissenschaftlichen, sozialen und industriellen Zwecken einfließen. Es soll erfragt werden, welche lokalen und nationalen Beschränkungen bei der Datenlokalisierung den freien Datenfluss behindern und welche Beschränkungen beim Zugang zu Daten bestehen, wie diese beseitigt werden können und welches aktuelle Herausforderungen sind. Ferner befasst sich der Fragebogen mit Kompatibilität und Datenportabilität. Frist zur Beteiligung ist der 26.4.2017.
Die Kommission leitete ferner eine Konsultation zur Bewertung der Richtlinie über die Haftung für fehlerhafte Produkte ein. Sie richtet sich an Unternehmen, Hersteller und Nutzer von vernetzten Geräten, Betreiber und Nutzer von Online-Plattformen sowie Behörden, Nichtregierungsorganisationen, Forschungseinrichtungen und Verbraucher. Frist zur Beteiligung ist der 14.4.2017.
Die Mitteilung zur europäischen Datenwirtschaft finden Sie hier.
Zum Fragebogen zur Datenwirtschaft gelangen Sie hier.
Zum Fragebogen zur Haftung für fehlerhafte Produkte gelangen Sie hier.
Wirtschaft
CETACETA Comprehensive Economic and Trade Agreement und TTIPTTIP Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft/Transatlantic Trade and Investment Partnership: aktuelle Entwicklungen
Am 24.1. hat der Handelsausschuss im Europäischen Parlament der Ratifikation und vorläufigen Anwendung des umfassenden Handelsabkommens zwischen Kanada und der EU (CETA) zugestimmt, die Abstimmung im Plenum ist für Mitte Februar vorgesehen. Da das Abkommen auch Bereiche betrifft, die in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen, müssen auch die nationalen Parlamente zustimmen.
EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström und US-Handelsbeauftragter Michael Froman haben am 17.1.2017 einen gemeinsamen Fortschrittsbericht zum Stand der TTIP-Verhandlungen veröffentlicht, in dem Fortschritte im Bereich Zölle, Nachhaltigkeit, Handelserleichterungen, regulatorische Zusammenarbeit und KMU hervorgehoben werden. Die Verhandlungen ruhen derzeit. Malmström unterstrich die Absicht der Union, die Verhandlungen fortzusetzen.
Bericht zur Kreislaufwirtschaft
Die Europäische Kommission legte am 26.1. einen Bericht über die Umsetzung des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft vor. Ferner kündigte sie für 2017 die Veröffentlichung einer Strategie zur Aufbereitung und Wiederverwertung von Kunststoffen an. Sie plant am 9. und 10.3. eine Konferenz zur Kreislaufwirtschaft und will dort eine Plattform für Interessensträger initiieren.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Energie und Nachhaltigkeit
„Winterpaket“ zum Energiebereich
Am 30.11.2016 stellte die Europäische Kommission ein Paket mit Änderungsvorschlägen für verschiedene Gesetzestexte im Energiebereich vor. Ziel ist die vollständige Umsetzung der Klima- und Energiepolitik der EU bis 2030, insbesondere im Bereich der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz. Ein verbindliches Energieeffizienzziel von 30 Prozent, effiziente Gebäude, klarere Ökodesign-Vorschriften und -Maßnahmen und eine intelligentere Finanzierung sollen das Wachstum in Europa sowie die Einhaltung der Klimaziele unterstützen. Für den Berufsstand sind insbesondere die Vorschläge zur Änderung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) und zur Richtlinie zur Energieeffizienz relevant.
Der Vorschlag zur Novellierung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden zielt darauf ab, Gebäude durch Verwendung moderner Technologien zu verbessern. Die Verbindung zwischen höheren Renovierungsraten, Finanzierung und Energieeffizienzausweisen soll vertieft werden. Strategien zur langfristigen Gebäudemodernisierung sollen stärker verfolgt werden.
Der Vorschlag zur Änderung der Richtlinie zur Energieeffizienz sieht ein verbindliches Ziel von 30 Prozent mehr Energieeffizienz auf europäischer Ebene vor. Es werden damit keine national verbindlichen Ziele für die Mitgliedstaaten vorgegeben, jedoch Empfehlungen für nationale Ziele in den integrierten nationalen Energie- und Klimaplänen der EU festgelegt. Änderungen betreffen nur die Artikel der Richtlinie, die im Zuge des 2030-Zeitrahmens angepasst werden müssen sowie die Vorgaben zu Messung und Abrechnung.
Die BAK hat sich bereits im Vorfeld der Vorschläge eingebracht, indem sie an Konsultationen und Diskussionsrunden teilnahm und wird eine Stellungnahme erarbeiten. Sie hat hervorgehoben, dass vor allem Standardisierung, Vereinfachung und Kommunikation im Mittelpunkt der Novellierung stehen sollten.
Die Pressemitteilung der Kommission mit Links zu allen Dokumenten finden Sie hier.
Architektur, Stadtentwicklung, Baukultur
Entschliessung zu Kultur- und Kreativwirtschaft im EP und Konsultation zum Förderprogramm Kreatives Europa
Am 13. Dezember hat das Europäische Parlament eine Entschließung mit dem Titel „Eine kohärente Politik der EU für die Kultur- und Kreativwirtschaft“ angenommen. Darin wird die Kommission dazu aufgefordert, einen umfassenden, kohärenten und langfristigen wirtschaftspolitischen Rahmen für die Kultur- und Kreativbranche zu entwickeln. Der Bericht definiert die Branchen der Kultur- und Kreativwirtschaft als: „die auf kulturellen Werten, kultureller Vielfalt, individueller oder kollektiver Kreativität, Fähigkeiten und Talent basieren und das Potenzial haben, Innovationen, Wohlstand und Arbeitsplätze durch die Schaffung sozialer und wirtschaftlicher Werte insbesondere aus geistigem Eigentum zu generieren. Dazu gehören die folgenden Branchen: Architektur, Archive und Bibliotheken, Kunsthandwerk, audiovisuelle Medien, kulturelles Erbe, Design, durch Kreativität angetriebene Hochqualitätsgüter-Branchen und Mode, Festivals, Livemusik, darstellende Kunst, Buch- und Verlagswesen, Radio, bildende Kunst und Werbung.
Ferner startete die Europäische Kommission am 23. Januar eine öffentliche Konsultation zum Förderprogramm für Kunst und Kultur „Kreatives Europa“. Die Ergebnisse sollen in die Evaluation des laufenden Programms einfließen sowie zur Ausgestaltung eines Nachfolgeprogramms ab 2021 beitragen.
Zum Bericht in deutscher Sprache gelangen Sie hier.
Zur Konsultation gelangen Sie hier.
Nachhaltige Stadtentwicklung: Ausschreibung der Europäischen Kommission
Die Europäische Kommission hat im Rahmen der Initiative für innovative Maßnahmen für eine nachhaltige Stadtentwicklung (Urban Innovative Actions) eine zweite Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht. Städte können sich direkt um Fördermittel für innovative städtische Projekte bewerben. Die Mittel stammen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Die Ausschreibungskriterien orientieren sich an den prioritären Zielen der EU: Integration von Migrantinnen und Migranten, städtische Mobilität und Kreislaufwirtschaft. 2016 waren 18 Projekte über diese Initiative finanziert worden.
Die Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen läuft noch bis Mitte April 2017.
Mehr Informationen zur Ausschreibung und den bereits geförderten Projekten finden Sie hier.
Online-Plattform für nachhaltige Städte
Als Folge der Konferenz für Wohnungswesen und nachhaltige Stadtentwicklung Habitat III im Oktober 2016 in Quito wurde eine Internetplattform für nachhaltige Stadtentwicklung initiiert. Dort wurde nun eine Datenbank für „transformative actions“ mit innovativen Projekten für nachhaltige Stadtentwicklung veröffentlicht. Es ist möglich, eigene Projekte in das Verzeichnis einzutragen.
Zur „Transformative Actions Database“ gelangen Sie hier.
Essen: Grüne Hauptstadt Europas 2017
Essen ist 2017 „Grüne Hauptstadt Europas“. Seit 2010 wird der Titel an Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern auf EU-Ebene von der Europäischen Kommission, Generaldirektion Umwelt, vergeben, die dauerhaft hohe Umweltstandards unter Beweis stellen und sich um Verbesserungen der Umweltbedingungen und nachhaltige Entwicklungen bemühen. Den Titel „European Green Capital / Grüne Hauptstadt Europas“ haben bisher die Städte Stockholm (2010), Hamburg (2011), Vitoria-Gasteiz (2012), Nantes (2013), Kopenhagen (2014), Bristol (2015) und Ljubljana (2016) erhalten.
Hier finden Sie weitere Informationen.