Inhaltsverzeichnis
Institutionelles
18-Monatsprogramm der Trio-Ratspräsidentschaft
Am 1.1.2019 hat Rumänien von Österreich die EUEU Europäische Union-Ratspräsidentschaft übernommen. Damit beginnt ein neuer 18-monatiger „Trio-Ratsvorsitz“: Rumänien (1. Jahreshälfte 2019), Finnland (2. Jahreshälfte 2019) und Kroatien (1. Jahreshälfte 2020). Der wichtigste Meilenstein des rumänischen Ratsvorsitzes sind die Wahlen zum Europäischen Parlament im Mai 2019. Rumänien kündigte an, die Wähler durch eine bessere Kommunikation von bisherigen Leistungen der EU für eine Wahlbeteiligung motivieren zu wollen.
Zu den Prioritäten des 18-Monatsprogramms zählen die ordentliche Abwicklung des Brexit und eine funktionierende EU27, Klimaschutz, die Stärkung des Binnenmarktes durch eine weitere Integration des Dienstleistungsmarktes und die Vollendung des digitalen Binnenmarktes durch eine stärkere Integration der digitalen Wirtschaft sowie der Daten- und Plattformwirtschaft.
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Binnenmarkt und Recht
Aufforderungsschreiben zur Umsetzung der EU-Vorschriften über Dienstleistungen, Berufsqualifikationen und Vergabe
Die Europäische Kommission hat am 24.1.2019 eine Reihe von Vertragsverletzungsverfahren zum Binnenmarkt eingeleitet und Aufforderungsschreiben an 27 Mitgliedstaaten (alle, ausgenommen Dänemark) wegen Nichtübereinstimmung ihrer Rechtsvorschriften und Rechtspraxis mit den EU-Vorschriften über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und den entsprechenden Zugang zu Tätigkeiten versandt (Verstoß gegen die Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen).
Ferner hat die Europäische Kommission Aufforderungsschreiben an 15 Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, im Zusammenhang mit der Übereinstimmung ihrer nationalen Rechtsvorschriften mit den EU-Vorschriften für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen gerichtet. Die neuen Vorschriften (Richtlinie 2014/24/EU, Richtlinie 2014/25/EU und Richtlinie 2014/23/EU) mussten von den Mitgliedstaaten bis zum 18.4.2016 in nationales Recht umgesetzt werden. Die Mitgliedstaaten haben zwei Monate Zeit, um zu den Schreiben der Kommission Stellung zu nehmen.
Die BAKBAK Bundesarchitektenkammer prüft, inwieweit der Berufsstand in beiden Fällen betroffen ist.
New Deal for Consumers: IMCO-Abstimmung zum Berichtsentwurf zur Durchsetzung und Modernisierung bestehender EU-Verbraucherschutzvorschriften
Am 22.1.2019 hat der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) im Europäischen Parlament seinen Bericht zur besseren Durchsetzung und Modernisierung bestehender EU-Verbraucherschutzvorschriften angenommen und dem Berichterstatter das Mandat für die Aufnahme der Trilogberatungen mit Kommission und Rat erteilt.
Der Änderungsvorschlag der BAK, wonach bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen neben Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, auch personalisierte Dienstleistungen vom Widerrufsrecht ausgenommen werden sollten, wurde in dem Bericht nicht aufgenommen.
Warenpaket: Vorläufige Einigung von Rat und Parlament zur gegenseitigen Anerkennung von Waren
Das Europäische Parlament und der Rat haben zum Verordnungsvorschlag über die gegenseitige Anerkennung von Waren, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig in Verkehr gebracht worden sind, eine vorläufige Einigung erzielt. Im Kompromisstext wurde, wie von der BAK im Hinblick auf Bauprodukte gefordert, beibehalten, dass Mitgliedstaaten eine weitere Bewertung von Waren vornehmen dürfen, insbesondere wenn es um den angemessenen Schutz von Zielen des Allgemeininteresses geht, der durch nationale technische Regeln für Produkte gewährleistet wird. Während sie die Prüfung vornehmen, dürfen Mitgliedstaaten außerdem in bestimmten Fällen (Risiko für die Sicherheit, Gesundheit oder Umwelt) vorläufig das Inverkehrbringen von Waren untersagen.
Die vorläufige Einigung finden Sie hier.
Ethische Leitlinien für Künstliche Intelligenz
Am 18.12.2018 hat die von der Europäischen Kommission eingesetzte Expertengruppe für Künstliche Intelligenz (KIKI Künstliche Intelligenz) den ersten Entwurf ihrer Ethikleitlinien veröffentlicht, auf deren Grundlage KI entwickelt und eingesetzt werden soll. Die Gruppe setzt sich aus 52 Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft zusammen. Die Leitlinien sollen sicherstellen, dass bei der Entwicklung und Nutzung von KI die Grundrechte, die geltenden Vorschriften und Grundprinzipien respektiert werden.
Kommentare zu dem Entwurf der Ethikrichtlinien konnten bis zum 1.2.2019 eingereicht werden. Im März 2019 wird die Sachverständigengruppe der Kommission ihre endgültigen Leitlinien vorlegen.
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Wirtschaft
Freihandelsabkommen der EU mit Japan
Die EU und Japan notifizierten am 21.12.2018 den Abschluss des Ratifizierungsprozesses für das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA). Das Abkommen trat am 1.2.2019 in Kraft und bildet die Grundlage für eine Freihandelszone mit über 600 Mio. Menschen. Es handelt sich um das bisher größte Handelsabkommen der EU, die mit einer Verringerung von Export-Zöllen von etwa 1 Mrd. EUR rechnet. Der Rat hatte dem Abschluss am 20.12.2018, nach Zustimmung des Europäischen Parlaments, zugestimmt. Japan notifizierte ferner die Ratifizierung des Abkommens über die strategische Partnerschaft (SPA). Es handelt sich um das erste Rahmenabkommen zwischen der EU und Japan. Dieses soll die Zusammenarbeit und den Dialog in bilateralen, regionalen und multilateralen Fragen verstärken. Ferner soll künftig vermehrt in den Bereichen Sicherheit, Cyberkriminalität und Klimaschutz zusammengearbeitet werden. Das SPA muss auf der EU-Seite noch von allen Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Das Abkommen soll nach seinem Inkrafttreten ab 1.2.2019 in Teilen vorläufig angewandt werden.
Energie und Nachhaltigkeit
Langfristige Klimastrategie für die EU
Die Europäische Kommission hat am 28.11.2018 ihre langfristige Klimastrategie unter dem Titel „Ein sauberer Planet für alle – Eine europäische, strategische, langfristige Vision für eine wohlhabende, moderne, wettbewerbsfähige und klimaneutrale Wirtschaft“ vorgelegt. Die Strategie strebt Klimaneutralität in Europa bis 2050 an. Sie betrachtet, welche Optionen den Mitgliedstaaten, Unternehmen und Bürgerinnen und Bürgern zur Wahl stehen und wie diese zur Modernisierung der Wirtschaft beitragen und die Lebensqualität der EU-Bevölkerung verbessern können. Sie soll sicherstellen, dass dieser Wandel sozial gerecht ist. Es werden Maßnahmen in sieben Bereichen benannt: Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energien, saubere, sichere und vernetzte Mobilität, wettbewerbsfähige Industrie und Kreislaufwirtschaft, Infrastruktur und Netzverbindungen, Biowirtschaft und natürliche CO2-Senkung sowie CO2-Abscheidung und -Speicherung für die verbleibenden Emissionen.
Bezüglich Gebäuden wird u.a. angestrebt, höhere Renovierungsraten zu erreichen und aufrechtzuerhalten, einen Brennstoffwechsel für eine große Mehrheit der Haushalte zu erneuerbarer Wärme zu erreichen, effiziente Produkte und Geräte für Gebäudetechnik zu verbreiten, intelligente Gebäude- und Geräte-Managementsysteme einzuführen und den Einsatz von verbesserten Materialien für Dämmung zu verbreiten. Ziel ist, den Verbraucher für engagiertere Entscheidungen zu gewinnen.
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Reflexionspapier: Auf dem Weg zu einem nachhaltigen Europa bis 2030
Die Europäische Kommission hat am 30.1.2019 in einem Reflexionspapier mögliche Szenarien vorgestellt, wie die EU bis 2030 eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung und der Ziele des Klimaschutzabkommens von Paris sicherstellen könnte. Sie betont darin die Vorreiterrolle, die die EU bei der „Nachhaltigkeitswende“ einnehmen soll und stellt die aus ihrer Sicht hierfür wichtigsten politischen Handlungsfelder dar. Diese umfassen den Übergang von der linearen zur Kreislaufwirtschaft, die Korrektur von Ungleichgewichten im Lebensmittelsystem, eine zukunftssichere Energieversorgung, Gebäude sowie Mobilität. Die Kommission sieht u.a. Bildung, Technologie, Forschung, Innovation und Digitalisierung sowie neue Geschäftsmodelle und Steuern als Ansatzpunkte, um eine nachhaltige Entwicklung zu steuern. Das Reflexionspapier soll die Diskussion über Folgemaßnahmen zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung innerhalb der EU anregen.
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Architektur, Stadtentwicklung und Baukultur
EU-Aktionsrahmen zum Erhalt und zur Förderung des europäischen Kulturerbes
Die Europäische Kommission hat am 7.12.2018 zum Abschluss des Europäischen Kulturerbejahres eine Reihe von Maßnahmen für eine langfristige Wirkung des Jahres über 2018 hinaus vorgestellt. Die im sogenannten Europäischen Aktionsrahmen für das Kulturerbe vorgesehenen Maßnahmen umfassen die fünf Themenbereiche: Inklusion und Teilhabe, Nachhaltigkeit und Widerstandsfähigkeit (Resilienz), Erhaltung des gefährdeten Erbes, Innovation und Mobilisierung von Wissen und Forschung sowie Stärkung der internationalen Zusammenarbeit. Mit dem Aktionsplan nimmt die Kommission die Forderungen des Berliner Appells auf, mit dem das Deutsche Nationalkomitee für Denkmalschutz (DNK), Europa Nostra, und die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) auf dem European Cultural Heritage Summit im Juni 2018 alle kulturpolitischen Entscheidungsträger dazu aufgerufen hatten, die besondere Qualität und positive Kraft des gemeinsamen Kulturerbes ganzheitlich zu nutzen.
Im Bereich Nachhaltigkeit ist eine der Maßnahmen beispielsweise die Einrichtung einer Task Force zur Beratung von Städten zu Finanzierung und Management von Umnutzungsprojekten von Kulturebestätten.
Weitere Informationen zu dem Aktionsrahmen finden Sie hier.
Eine Zusammenfassung der Ergebnisse des Kulturerbejahres finden Sie hier.
Fahrplan zu Städtischer Mobilität in der EU
Die Europäische Kommission hat am 20.11.2018 einen Fahrplan zur Überarbeitung des städtischen Mobilitätspakets aus dem Jahr 2013 veröffentlicht. Aufgrund neuer Mobilitätskonzepte und innovativer Technologien sollen die damals vorgeschlagenen Maßnahmen und eingesetzten Finanzinstrumente einer Überprüfung unterzogen werden. Hierfür ist auch eine öffentliche Konsultation im zweiten Quartal 2019 geplant. Die Evaluierung soll bis Ende 2019 abgeschlossen werden.
Weitere Themen
Konsultation zu Lohngleichheit von Frauen und Männern
Die Europäische Kommission hat am 11.1.2019 eine öffentliche Befragung zur Lohngleichheit von Frauen und Männern in der EU gestartet. Der Grundsatz des „gleichen Entgelts für gleiche Arbeit“ ist in den Europäischen Verträgen verankert. Das EU-Recht verbietet direkte und indirekte Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Frauen verdienen in der EU immer noch durchschnittlich 16,3 Prozent weniger als Männer. Die Ergebnisse der Konsultation sollen in die Bewertung der Gleichstellungsrichtlinie und der Empfehlung zur Lohntransparenz einfließen.
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