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Institutionelles
Erklärung von Rom zum 60-jährigen EUEU Europäische Union-Jubiliäum und Diskussionsprozess zur Zukunft der EU
Am 25.3.2017 wurde in Rom das 60-jährige Jubiläum der Unterzeichnung der Römischen Verträge begangen. Die Vertreter der 27 Mitgliedstaaten (ohne das Vereinigte Königreich) unterzeichneten aus diesem Anlass die „Erklärung von Rom“, eine Art Grundsatzprogramm für die zukünftige Entwicklung der EU. Die Erklärung bezieht sich auf die Themen Binnenmarkt, Sicherheit, nachhaltige wirtschaftliche und soziale Entwicklung sowie die Rolle Europas in der Weltpolitik und auch ausdrücklich auf das Prinzip der Subsidiarität.
Im Zuge der Diskussionen über die Zukunft der EU bemühen sich die EU-Institutionen verstärkt, die Vorteile und Erfolge der EU besser sichtbar zu machen. Am 1.3. hatte Kommissionspräsident Juncker das Weißbuch zur Zukunft Europas vorgestellt. In diesem Zusammenhang wird die Kommission auch fünf Reflexionspapiere zu wichtigen Einzelthemen (Globalisierung, soziales Europa, Binnenmarkt, Migration, Subsidiarität, Sicherheit und Außenpolitik) vorlegen.
Weitere Informationen und den Text der Erklärung von Rom finden Sie hier. Dokumente zu den Themen soziales Europa, Binnenmarkt, Migration, Subsidiarität, Sicherheit und Außenpolitik finden Sie hier. Die Vertretung der EU-Kommission in Deutschland hat auf ihrer Internetseite „60 gute Gründe für Europa“ zusammengestellt.
Binnenmarkt und Recht
EU-Dienstleistungspaket: Aufnahme der Beratungen im EP und politische Einigung im Rat zum Vorschlag Verhältnismässigkeit und zum Vorschlag Notifizierung
Anfang Mai hat der EP-Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) ein Arbeitsdokument zum Richtlinienvorschlag über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung für neue Berufsreglementierungen veröffentlicht und eine erste Aussprache durchgeführt. Berichterstatter ist der deutsche Abgeordnete Andreas Schwab (EVP). Im Ausschuss, der bei den Kommissionsvorschlägen zum Dienstleistungspaket federführend ist, zeichnete sich ab, dass der Grundgedanke des Kommissionsvorschlags unterstützt wird, gleichzeitig aber viel Klärungsbedarf besteht.
In dem Arbeitsdokument wird betont, dass die Kommission von der Idee ausgeht, Regulierung stehe grundsätzlich dem Wettbewerb im Wege und die Frage gestellt, ob die Wahl einer Richtlinie ein geeignetes Instrument sei. Ferner werden u.a. Vorbehalte hinsichtlich der geplanten unabhängigen Kontrollstellen geäußert. Dies entspricht auch den Bedenken und der Kritik der BAKBAK Bundesarchitektenkammer. Der Rat für Wettbewerbsfähigkeit hat am 29. Mai eine politische Einigung (sog. Allgemeine Ausrichtung) zum Vorschlag einer Verhältnismäßigkeitsprüfung sowie zum Vorschlag zur Notifizierung erreicht. Der Text zur Notifizierung enthält zum Teil deutliche Änderungen im Vergleich zum Kommissionsvorschlag und ist in seinen Vorgaben gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag entschärft worden. Der Text zur Verhältnismäßigkeit ist ebenfalls in seinen Vorgaben abgeschwächt worden, zum Beispiel hinsichtlich des Umfangs der Prüfung und der Begründungspflicht.
Das Arbeitsdokument des IMCO finden Sie hier. Die Allgemeine Ausrichtung des Rates zur Verhältnismäßigkeitsprüfung finden Sie hier, die Allgemeine Ausrichtung zur Notifizierung hier.
Neue Leitlinien für digitale öffentliche Dienste
Am 23.3. stellte die Europäische Kommission neue Leitlinien (Interoperabilitätsrahmen) zur Vereinfachung der digitalen Verwaltung vor. Die Leitlinien richten sich an alle Verwaltungsbehörden der EU und betreffen die Bereiche der Interoperabilitätssicherung, der Steuerung integrierter öffentlicher Dienste sowie die rechtliche, organisatorische, semantische und technische Interoperabilität. Die Europäische Kommission wird die Umsetzung und Überwachung des Rahmens leiten und koordinieren. Überdies wird von den Mitgliedstaaten erwartet, dass sie die im Aktionsplan aufgeführten Maßnahmen durch nationale Maßnahmen ergänzen. Die Kommission wird die Umsetzung Ende 2019 bewerten.
Die Pressemitteilung der Europäischen Kommission mit weiteren Informationen finden Sie hier.
Initiativen zur Vereinfachung der digitalen Verwaltung
Am 4.5.2017 hat die Europäische Kommission drei Initiativen zur Verwaltungsvereinfachung im Rahmen der EU-Binnenmarktstrategie vorgelegt. Damit soll es leichter werden, grenzüberschreitende Verwaltungsdienste in Anspruch zu nehmen. So sollen Bürger und Unternehmen mit dem zentralen digitalen Zugangstor einfacher Informationen zum Binnenmarkt erhalten können. Das Binnenmarkt-Informationstool (SMIT) soll der Überprüfung der Umsetzung von europaweiten Regelungen der Binnenmarktgesetzgebung dienen. Das Binnenmarkt-Informationstool soll es der Kommission ermöglichen, verfügbare Daten zu beziehen, wenn ernsthafte Schwierigkeiten bei der Anwendung der Binnenmarktvorschriften bestehen. Ferner soll eine verstärkte Nutzung von SOLVIT erreicht werden, indem mehr Bürger und Unternehmen auf den Dienst zugreifen können. Bei SOLVIT handelt es sich um einen kostenlosen Dienst seitens der öffentlichen Verwaltungen bei grenzüberschreitenden Geschäftstätigkeiten innerhalb der EU.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Konsultation zur Moderniernisierung des europäischen Gesellschaftsrechts
Die Europäische Kommission plant eine Modernisierung des europäischen Gesellschaftsrechts. Sie startete dazu eine öffentliche Konsultation, in der Interessensvertreter ihre Sichtweise zu den Regelungen für digitale Lösungen und zu grenzüberschreitenden Tätigkeiten abgeben können. Frist für die Beteiligung an der Konsultation ist der 6.8.2017.
Zum Fragebogen in englischer Sprache gelangen Sie hier.
Wirtschaft
Europäisches Semester: Veröffentlichung der länderspezifischen Empfehlungen
Am 22.5.2017 hat die Europäische Kommission ihre Entwürfe für die jährlichen länderspezifischen Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters 2017 vorgelegt. Darin gibt sie den Mitgliedstaaten jeweils Anregungen zu wirtschaftspolitischen Zielen und Maßnahmen im kommenden Jahr. Im nächsten Schritt wird der Rat die länderspezifischen Empfehlungen beschließen, die sodann in den Mitgliedstaaten umzusetzen sind.
Deutschland wird wie bereits im vorigen Jahr dazu aufgefordert, den Wettbewerb im Bereich der reglementierten Berufe und bei Unternehmensdienstleistungen anzukurbeln.
Die länderspezifischen Empfehlungen für Deutschland finden Sie hier.
Energie und Nachhaltigkeit
EP-Bericht zum Änderungsvorschlag der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBDEPBD Energy Performance of Buildings Directive)
Am 29.5. wurde der Bericht zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission zur Novellierung der Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden 2010/31/EU (EPBD) im federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie (ITRE) im Europäischen Parlament vorgestellt. Berichterstatter ist der dänische Abgeordnete Bendt Bendtsen (EVP). BAK und Architects´ Council of Europe (ACEACE Architects’ Council of Europe Conseil des Architectes d’Europe) hatten im Vorfeld Änderungsanträge zum Bericht übermittelt. Bis zum 8.6. können nun alle Ausschussmitglieder Änderungsanträge zum Bericht einreichen. Diese werden dann im Juli behandelt. Im September stimmt der Ausschuss über den Bericht ab, im November das Plenum.
Die Stellungnahme der BAK zum Kommissionsvorschlag zur Novellierung der EPBD finden Sie hier.
EU-Förderung von Energieeffizienz und nachhaltigem lokalem Verkehr
Mit dem Programm ELENA (European Local Energy Assistance) stellen die Europäische Investitionsbank (EIB) und die Europäische Kommission Zuschüsse für technische Hilfe bereit, die vorrangig dazu dienen, die Förderung von Projekten und Programmen in den Bereichen Energieeffizienz, dezentrale Energiegewinnung aus erneuerbaren Energien und städtischer Nahverkehr zu fördern. Die Initiative ist Teil des Programms Horizon 2020.
Mehr Informationen zur Ausschreibung und Antragsstellung finden Sie hier.
BAK- und ACE-Konferenz im Rahmen der Europäischen Woche für nachhaltige Energie
BAK und Architects‘ Council of Europe (ACE) veranstalten im Rahmen der Europäischen Woche für nachhaltige Energie „EU Sustainable Energy Week“ in Brüssel am 22.6.2017 eine Konferenz mit dem Titel „Architecture – towards a step change in building performance“.
In einer Podiumsdiskussion diskutieren Experten aus dem Bereich der Architektur und des Ingenieurwesens. Die Teilnehmer der Runde werden über ihre Erfahrungen aus Bauprojekten, die unter den Aspekten der Energieeffizienz und Nachhaltigkeit realisiert wurden, und über zukunftsweisende Konzepte zur nachhaltigen Architektur sprechen. Es geht um die Rolle der Architektur bei der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen und um die Machbarkeit eines systematischen Monitorings über die erreichten Leistungen von Gebäuden im Betrieb.
Unter diesem Link können Sie sich für die Veranstaltung anmelden.
Architektur, Stadtentwicklung, Baukultur
Europäisches Kulturerbejahr 2018: Beschluss im EP und Rat
Am 27.4.2017 hat das Europäische Parlament den Beschluss über ein Europäisches Jahr des Kulturerbes 2018 angenommen. Der Beschluss sieht ein Budget von 8 Mio. Euro für die Maßnahmen auf EU-Ebene vor. Der Rat der zuständigen EU-Minister stimmte dem Beschluss am 11.5. zu.
Das Deutsche Nationalkomitee für Denkmalschutz (DNK) bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien ist die nationale Koordinationsstelle für das Europäische Kulturerbejahr 2018 in Deutschland.
Die Förderrichtlinien der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien finden Sie hier.
Atlas zur kommunalen Wasserwirtschaft in Europa
Am 27.4. hat die Europäische Kommission einen Atlas zur kommunalen Wasserwirtschaft in Europa veröffentlicht. Darin werden verschiedene Methoden der Wasserbewirtschaftung sowie Themen wie Abfallbewirtschaftung, Klimawandel, Nahrungsmittelpräferenzen und die langfristige Nachhaltigkeit der Wassernutzung präsentiert. Der Atlas fasst den Stand der Wasserbewirtschaftung in mehr als 40 europäischen Städten und Regionen zusammen – darunter Berlin und Hamburg.
Die Publikation können Sie hier herunterladen.
Aktionsplan der Europäischen Kommission zu „Smart Villages“
Die Europäische Kommission hat am 11.4. einen Aktionsplan mit dem Titel „EU Action for Smart Villages“ veröffentlicht. Ziel ist es, in Anlehnung an eine Erklärung für ein besseres Leben im ländlichen Raum („Erklärung Cork 2.0“, 2016), die Potentiale von Gemeinden bei der Entwicklung von Innovationen zu nutzen und Lücken bei der Vernetzung und Digitalisierung zu schließen. Der Aktionsplan ergänzt die Maßnahmen der EU-Städteagenda.
Den Aktionsplan der Kommission finden Sie hier.
Mies-van-der-Rohe-Award 2017
Der Hauptpreis des Mies-van-der-Rohe-Awards wurde an die Sanierung der „Klusflat“, DeFlat Kleiburg in Amsterdam verliehen. Zum ersten Mal geht der Preis nicht an einen Neubau, sondern an ein Sanierungsprojekt. Damit wird der Fokus auf Sanierungsmöglichkeiten gelegt. Das ausgezeichnete Amsterdamer Büro NL architects sieht vor, dass Käufer der Wohnungen selbst den Ausbau auf Grundlage eines Materialkatalogs vornehmen.
Den Preis als beste Nachwuchsarchitekten erhielt in diesem Jahr das Brüsseler Büro MSA/V+ ebenfalls für ein Wohnbauprojekt im städtebaulich und sozial schwierigen nördlichen Stadtrand Brüssels. Das Projekt stellt funktional und anspruchsvoll gestaltete Innenräume mit unterschiedlichen Wohnräumen in den Mittelpunkt.
Die Preisverleihung fand am 26.5.2017 im Barcelona-Pavillon von Mies van der Rohe statt.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Initiative Innovationshauptstadt 2018
Europäische Städte können sich bis zum 21.6. um den Titel „Innovationshauptstadt Europas 2018“ bewerben. Die Europäische Kommission, GD Forschung und Innovation, vergibt diesen Titel an Städte, die innovative Initiativen unter Beteiligung der Anwohner fördern sowie als Testplattform für Pilotlösungen zu gesellschaftlichen Herausforderungen fungieren. Drei Städte werden prämiert und erhalten ein Preisgeld, das über das Förderprogramm Horizon 2020 finanziert wird.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Verbände – Architects´ Council of Europe (ACE)
ACE-Generalversammlung am 5. und 6.5. in Rom
Die diesjährige Frühjahrs-Generalversammlung des Architects‘ Council of Europe (ACE) fand am 5. und 6.5.2017 auf Einladung der italienischen Berufsorganisation für Architekten (Consiglio Nazionale degli Architetti, Pianificatori, Paesaggisti e Conservatori/CNAPPC) in Rom mit besonderer Unterstützung des derzeitigen italienischen ACE-Präsidenten Luciano Lazzari statt, dessen vierjähriges Mandat zum Ende dieses Jahres ausläuft. Sein Nachfolger wird auf der ACE-Generalversammlung am 1. und 2.12.2017 in Brüssel gewählt.
Inhaltlicher Schwerpunkt der Sitzung war das Dienstleistungspaket der Europäischen Kommission. Der ACE erarbeitet derzeit Änderungsvorschläge zu den einzelnen Vorschlägen der Kommission für die Beratungen im Parlament und Rat. Ferner gab es eine „special session“ zum Thema „Berufsausbildung und Praxis – der zukünftige Architekt“, die zusammen mit der europäischen Organisation für Architektenausbildung (European Association for Architectural Education/EAAE) organisiert wurde.