Inhaltsverzeichnis
Institutionelles
Rede zur Lage der Union von Kommissionspräsident Juncker
Kommissionspräsident Juncker hat am 12.9.2018 seine letzte jährliche Rede zur Lage der Union vor dem Europäischen Parlament in Straßburg gehalten. Darin erläuterte er die Prioritäten der EUEU Europäische Union-Kommission bis zum Ende ihres fünfjährigen Mandats. Er forderte ein starkes, vereintes Europa, das mit einer gemeinsamen Stimme auftreten solle und benannte prioritäre Arbeitsschwerpunkte, darunter Vorhaben zum Binnenmarkt, zur Klimapolitik, zur Bekämpfung des Terrorismus und die Migrationsagenda.
Die Rede zur Lage der Union bildet den Auftakt zum Dialog mit dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Vorbereitung des jährlichen Arbeitsprogramms der Kommission. Bis zum Gipfeltreffen in Sibiu (Rumänien) im Mai 2019 und vor den Europawahlen 2019 sollen greifbare Ergebnisse erzielt werden.
Den Wortlaut der Rede und zugehörige Dokumente finden Sie hier.
Binnenmarkt und Recht
Ankündigung der Europäischen Kommission von Mitteilung zum Binnenmarkt
Im Zusammenhang mit der Rede von Kommissionspräsident Juncker zur Lage der Union veröffentlichte die Europäische Kommission am 12.9.2018 eine sogenannte Absichtserklärung an den Rat und das Europäische Parlament. Diese enthält eine Auflistung von bereits anhängigen Initiativen, die vor den Wahlen zum Europäischen Parlament im Mai 2019 verabschiedet werden sollen, sowie Hinweise über noch ausstehende Kommissionsvorschläge, darunter eine Mitteilung zum Binnenmarkt mit einer Bewertung der noch bestehenden Hindernisse und mögliche Maßnahmen zu deren Beseitigung. Es ist davon auszugehen, dass auch der Dienstleistungsbinnenmarkt thematisiert werden wird. Die Mitteilung ist für November 2018 angekündigt.
Die Absichtserklärung der Europäischen Kommission finden Sie hier.
Berufsanerkennunsrichtlinie: Aufforderungsschreiben der Europäischen Kommission an EU-Mitgliedstaaten
Die Europäische Kommission hat am 19.7.2018 an alle EU-Mitgliedstaaten außer Litauen Aufforderungsschreiben zur besseren Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie (BARLBARL Europäische Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen) gesandt. Sie ist der Ansicht, dass die nationalen Rechtsvorschriften und die Verwaltungspraxis nicht mit den EU-Vorschriften über die Anerkennung von Berufsqualifikationen übereinstimmen. Im Einzelnen geht es um Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie, so wie die Einführung des Europäischen Berufsausweises, den Vorwarnungsmechanismus, den partiellen Zugang zu einer Berufstätigkeit, die Verhältnismäßigkeit der sprachlichen Anforderungen und die Einrichtung von Beratungszentren. Ferner spricht die Kommission Fragen der Transparenz und Verhältnismäßigkeit regulatorischer Hindernisse an, die zum Teil in ihrer Mitteilung vom Januar 2017 über die Reformempfehlungen für die Berufsreglementierung erwähnt sind. Die Mitgliedstaaten hatten zwei Monate Zeit, um auf die Argumente der Kommission zu reagieren; andernfalls kann diese beschließen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln.
Laut Aussage der Bundesregierung ist der Berufsstand der Architekten nicht betroffen.
EU-Urheberrechtsreform: EP-Position für Beratungen mit dem Rat
Das Europäische Parlament hat am 12.9.2018 einen überarbeiteten Bericht zum Richtlinienvorschlag über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt angenommen und damit seine Position für die Beratungen mit dem Rat festgelegt. Ferner erteilte das Plenum dem deutschen Berichterstatter Axel Voss (EVP) das Mandat zur Aufnahme der Trilogberatungen mit der Kommission und dem Rat. Dieser hatte seinen Standpunkt im Mai 2018 festgelegt. Voraussichtlich kann die EU-Urheberrechtsreform noch vor den Europawahlen im Mai 2019 verabschiedet werden.
Das Europäische Parlament schlägt vor, den Grundsatz der fairen und angemessenen Vergütung im Richtlinientext aufzunehmen. Die Mitgliedstaaten sollen demnach sicherstellen, dass Urheber und Künstler für die Verwertung ihrer Werke bezahlt werden. Dies soll auch im Falle einer Verwertung durch Online-Plattformen wie YouTube gelten. Hinsichtlich der Transparenzpflicht sollen die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass die Urheber und Künstler regelmäßig, jedoch mindestens einmal jährlich, genaue Informationen über die Verwertung ihrer Werke und Darbietungen und die daraus erzielten Einnahmen erhalten. Ferner sollen Online-Plattformen und Aggregatoren, die Medieninhalte sammeln und aufbereiten, künftig dazu verpflichtet sein, Rechteinhaber für urheberrechtlich geschütztes Material zu entlohnen. Hier ist es dem Parlament wichtig, auch Journalisten an jeglicher urheberrechtlichen Vergütung, die ihrem Verlag zugutekommt, zu beteiligen. Um Innovation zu fördern und Start-ups sowie Kleinst- und kleine Unternehmen nicht übermäßig zu belasten, sollen diese jedoch aus der Richtlinie ausgenommen werden. Darüber hinaus soll es zum Schutz der Meinungsfreiheit im Internet weiterhin möglich sein, „bloße Hyperlinks, neben denen einzelne Wörter stehen“ frei zu teilen. Das Thema Panoramafreiheit wird in der Parlamentsposition nicht behandelt.
Den Bericht des Europäischen Parlaments finden Sie hier.
New Deal for Consumers: EP-Berichtsentwurf zur Durchsetzung und Modernisierung bestehender EU-Verbraucherschutzvorschriften
Die Beratungen zum Kommissionsvorschlag über die Durchsetzung und Modernisierung bestehender EU-Verbraucherschutzvorschriften im Europäischen Parlament haben begonnen. Der britische Berichterstatter Daniel Dalton von der Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformer (EKR) legte seinen Berichtsentwurf Ende Juli im federführenden Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) vor. Er spricht sich gegen die von der Kommission vorgeschlagene Änderung des Widerrufsrechts auf Grundlage der Verbraucherrechterichtlinie aus. Ferner schlägt er vor, die Regelungen zu Sanktionen und die Höhe von Geldbußen für weitverbreitete Verstöße gegen das Verbraucherrecht und für weitverbreitete Verstöße mit Unions-Dimension klarer zu fassen. Die aus Geldbußen erzielten Einnahmen sollten enger an konkrete Maßnahmen zur Schadensbehebung gebunden sein. Darüber hinaus befürwortet Herr Dalton die Einrichtung einer Verbraucherrechte-App, die Verbraucher bei der Ausübung ihrer Rechte unterstützt.
Der Richtlinienvorschlag ist Bestandteil des von der Europäischen Kommission am 11.4.2018 vorgelegten New Deal for Consumers. Er soll vier bestehende Verbraucherschutzrichtlinien im Hinblick auf Digitalisierung und Online-Handel anpassen, darunter auch die Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU. Die BAKBAK Bundesarchitektenkammer hat frühzeitig eine Stellungnahme an die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der EU sowie an alle IMCO-Mitglieder verschickt. In ihrer Stellungnahme fordert sie die Ausnahme von Architektenverträgen aus dem Anwendungsbereich der Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU.
Die BAK-Stellungnahme finden Sie hier.
Warenpaket: Beginn Trilog zum Verordnungsvorschlag über die gegenseitige Anerkennung von Waren
Nachdem der Wettbewerbsfähigkeitsrat am 28.5.2018 seine Allgemeine Ausrichtung zum Verordnungsvorschlag über die gegenseitige Anerkennung von Waren angenommen hatte, hat Anfang September auch der im Europäischen Parlament beim Warenpaket federführende Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) seinen Bericht angenommen. Nachdem beide Gesetzgeber ihre Verhandlungsposition festgelegt haben, fand am 24.9.2018 die erste Trilogsitzung statt. Die Vertreter aller Institutionen waren sich einig, noch unter österreichischem Ratsvorsitz zu einem Kompromiss kommen zu wollen. Ziel sei es, das Gesetzgebungsverfahren noch in der laufenden Legislaturperiode zum Abschluss zu bringen. Mit der Verordnung soll der Binnenmarkt für Waren, für die keine harmonisierten Vorschriften auf EU-Ebene bestehen, weiter vorangebracht werden.
Die Allgemeine Ausrichtung des Rates finden Sie hier. Den Bericht des Europäischen Parlaments finden Sie hier.
Wirtschaft
Handelsabkommen zwischen der EU und Japan
Am 17.7.2018 haben die Europäische Union und Japan ein Handelsabkommen sowie ein strategisches Partnerschaftsabkommen unterzeichnet. Es handelt sich um das bisher umfangreichste Wirtschaftspartnerschaftsabkommen, das bisher von der Europäischen Union ausgehandelt wurde. Die damit geschaffene offene Handelszone mit mehr als 600 Millionen Menschen beinhaltet fast ein Drittel des weltweiten Bruttoinlandsprodukts. Es wird die meisten Zölle, die jährlich von EU-Unternehmen, die nach Japan exportieren, entrichtet werden, abschaffen und soll rechtliche Hindernisse beseitigen. Es handelt sich um das erste von der Europäischen Union ausgehandelte Handelsabkommen, das ein spezifisches Engagement für das Pariser Klimaschutzabkommen enthält.
Energie und Nachhaltigkeit
Konsultation zur langfristigen Klimaschutzstrategie der Europäischen Kommission
Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation unter dem Titel „Die künftige Klima- und Energiepolitik – eine Strategie für die langfristige Verringerung der Treibhausgasemissionen in der EU“ gestartet. Die für November dieses Jahres angekündigte langfristige energie- und klimapolitische Strategie der EU soll u. a. darlegen, wie die ehrgeizigen Ziele einer kohlenstoffarmen Gesellschaft bis 2050 verwirklicht werden können. Die EU strebt derzeit an, die Treibhausgasemissionen bis 2050 gegenüber dem Stand von 1990 um 80 bis 95 Prozent zu verringern. Die neue langfristige Strategie der EU soll gesamtwirtschaftliche Wege mit verschiedenen Optionen zur Verringerung des CO2- Ausstoßes sowie deren Folgen für Technologieentscheidungen und sozioökonomische Faktoren aufzeigen. Die BAK wird sich mit einer Antwort beteiligen.
Die öffentliche Konsultation hat eine Laufzeit bis 9.10.2018 und kann hier abgerufen werden.
Architektur, Stadtentwicklung und Baukultur
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Rolle der Städte im institutionellen Gefüge der EU
Am 3.7.2018 hat das Europäische Parlament eine nichtlegislative Entschließung zur Rolle der Städte im institutionellen Gefüge der EU angenommen. Darin wird betont, dass die Beteiligung von unterschiedlich großen Städten, städtischen Gebieten und Metropolregionen durch das Anhörungs- und Beratungsgremium im Ausschuss der Regionen (AdR) erreicht werde und eine loyale Zusammenarbeit im derzeitigen institutionellen Gefüge bestehe. Zur Stärkung der städtischen Dimension stünden verschiedene Instrumente zur Verfügung, darunter beispielsweise die Partnerschaften der EU-Städteagenda. Diese sollen nach Auffassung der Abgeordneten koordiniert, verstärkt und formalisiert werden. Mitgliedstaaten und Kommission müssten sich bei der Umsetzung der Maßnahmen der Agenda auch finanziell verpflichten. Ferner werden die thematischen Partnerschaften im Rahmen der EU-Städteagenda aufgefordert, ihre Empfehlungen und Aktionspläne rasch umzusetzen. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass Städte teilweise nicht über die erforderlichen Verwaltungskapazitäten verfügten, um sich stärker an Ausschreibungen für EU-Mittel beteiligen zu können.
Den Text der Entschließung finden Sie hier.
Europäische Woche der Regionen und Städte
Vom 8. – 11.10.2018 findet in Brüssel die Europäische Woche der Regionen und Städte statt, bei der Vertreter der Regionen und Städte sowie Fachleute und Wissenschaftler bewährte Verfahren und Wissen über die Regional- und Stadtentwicklung in Europa austauschen können. Es handelt sich darüber hinaus um eine Plattform für die politische Kommunikation über die Entwicklung der Kohäsionspolitik der EU, die Entscheidungsträger für die Notwendigkeit eines Mitspracherechts der Regionen und Städte bei der Politikgestaltung in der EU sensibilisiert. Die über 150 Veranstaltungen gliedern sind nach den Themen „nachhaltiger Transport und Mobilität“, „Zukunft der Kohäsionspolitik“, „territoriale Entwicklung“, „wirtschaftliche Entwicklung und Beschäftigung“ sowie „Bildung, Jugend und Kultur“.
Das Programm der Europäischen Woche der Regionen und Städte finden Sie hier.
Verbände
Vereinbarung von BAK und SRL über die Zusammenarbeit auf Europäischer Ebene
BAK und SRL streben eine Stärkung der konstruktiven und vertrauensvollen Zusammenarbeit für die berufspolitische Interessensvertretung der Stadtplaner in Europa an und vereinbaren eine noch intensivere Bündelung ihrer Interessen und eine deutlichere Geschlossenheit im internationalen Auftritt. Um dieses Ziel zu erreichen, strebt die BAK mit Wirkung zum 1.1.2019 die ordentliche Mitgliedschaft im European Council of Spatial Planners (ECTP) an. ECTP ist der europäische Verband der Stadtplaner. Am 14.9.2018 unterzeichneten BAK-Präsidentin Barbara Ettinger-Brinckmann, BAK-Vizepräsident Prof. Ralf Niebergall und der Vorsitzende der Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung Johannes Dragomir eine entsprechende Vereinbarung.
Damit vertritt die BAK in Zukunft alle kleinen Fachrichtungen auf europäischer Ebene. Seit 2018 hatte sie bereits die deutsche Vertretung im internationalen Verband der deutschen Landschaftsarchitekten IFLA übernommen. Auch die deutschen Innenarchitekten werden seit Juli 2018 über die BAK im europäischen Verband der Innenarchitekten ECIA vertreten.