Bund-Länder-Beschluss

Regelungen vom 7.1.2022

Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder haben am 7.1.2022 vor dem Hintergrund der neuen Virusvariante Omikron weitere Maßnahmen zur Bewältigung der Pandemie beschlossen. Die Beschlüsse lauten verkürzt:

  1. Empfehlung von FFP2-Masekn in Innenräumen und ÖPNV
  2. Weiterhin Kontaktbeschränkungen bei privaten Zusammenkünften
  3. 2G für Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie Einzelhandel, außer Geschäfte des täglichen Bedarfs
  4. 2G+ für Gastronomie
  5. Besonderes Augenmerk der Länder auf Bars und Kneipen
  6. Clubs und Diskotheken in Innenräumen bleiben geschlossen, Verbot von Tanzveranstaltungen
  7. Bestehende Verpflichtung zu Homeoffice
  8. Neue Konzepte zur Isolation von Erkrankten und zur Quarantäne von Kontaktpersonen
    1. Keine Quarantäne für Kontaktpersonen, die geboostert oder die frisch doppelt geimpft oder frisch genesen sind
    2. Quarantäne von 10 Tagen für alle übrigen Kontaktpersonen mit der Möglichkeit, sich nach 7 Tagen freizutesten
    3. Die Isolation für beschäftigte Personen in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe kann nach 7 Tagen nur mit negativem PCR-Test beendet und der Dienst wieder aufgenommen werden, wenn die Betroffenen zuvor 48 Stunden symptomfrei waren
    4. Quarantäne für Kinder in Schulen und Kitas kann nach 5 Tagen mit negativem PCR- oder Antigenschnelltest beendet werden
  9. Fortsetzung der Impfkampagne
  10. Bekräftigung der Beschlüsse vom Dezember 2021 zur allgemeinen Impfpflicht
  11. Mögliche Ausnahmen vom Arbeitszeitgesetz nutzen, um Personalausfall in den kritischen Infrastrukturen abzufedern
  12. Vorbereitung der Krankenhäuser auf hohe Infektionszahlen
  13. 2G und 2G+ im Kulturbereich zur Beachtung der im Infektionsschutzgesetz hervorgehobene besondere Begründungspflicht für Beschränkungen des Kulturbetriebs
  14. Überbrückungshilfe IV als finanzielle Unterstützung für Unternehmen, die von den Corona-Schutzmaßnahmen betroffenen sind
  15. Bestehende Beschlüsse bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss keine abweichende Feststellung trifft. Alle Maßnahmen sind bundesweit einheitliche Mindeststandards, weitergehende Maßnahmen in den Ländern bleiben möglich
  16. Erneute Beratung der lage am 24.1.2022
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