Regelungen vom 7.1.2022
Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder haben am 7.1.2022 vor dem Hintergrund der neuen Virusvariante Omikron weitere Maßnahmen zur Bewältigung der Pandemie beschlossen. Die Beschlüsse lauten verkürzt:
- Empfehlung von FFP2-Masekn in Innenräumen und ÖPNV
- Weiterhin Kontaktbeschränkungen bei privaten Zusammenkünften
- 2G für Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie Einzelhandel, außer Geschäfte des täglichen Bedarfs
- 2G+ für Gastronomie
- Besonderes Augenmerk der Länder auf Bars und Kneipen
- Clubs und Diskotheken in Innenräumen bleiben geschlossen, Verbot von Tanzveranstaltungen
- Bestehende Verpflichtung zu Homeoffice
- Neue Konzepte zur Isolation von Erkrankten und zur Quarantäne von Kontaktpersonen
- Keine Quarantäne für Kontaktpersonen, die geboostert oder die frisch doppelt geimpft oder frisch genesen sind
- Quarantäne von 10 Tagen für alle übrigen Kontaktpersonen mit der Möglichkeit, sich nach 7 Tagen freizutesten
- Die Isolation für beschäftigte Personen in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe kann nach 7 Tagen nur mit negativem PCR-Test beendet und der Dienst wieder aufgenommen werden, wenn die Betroffenen zuvor 48 Stunden symptomfrei waren
- Quarantäne für Kinder in Schulen und Kitas kann nach 5 Tagen mit negativem PCR- oder Antigenschnelltest beendet werden
- Fortsetzung der Impfkampagne
- Bekräftigung der Beschlüsse vom Dezember 2021 zur allgemeinen Impfpflicht
- Mögliche Ausnahmen vom Arbeitszeitgesetz nutzen, um Personalausfall in den kritischen Infrastrukturen abzufedern
- Vorbereitung der Krankenhäuser auf hohe Infektionszahlen
- 2G und 2G+ im Kulturbereich zur Beachtung der im Infektionsschutzgesetz hervorgehobene besondere Begründungspflicht für Beschränkungen des Kulturbetriebs
- Überbrückungshilfe IV als finanzielle Unterstützung für Unternehmen, die von den Corona-Schutzmaßnahmen betroffenen sind
- Bestehende Beschlüsse bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss keine abweichende Feststellung trifft. Alle Maßnahmen sind bundesweit einheitliche Mindeststandards, weitergehende Maßnahmen in den Ländern bleiben möglich
- Erneute Beratung der lage am 24.1.2022