Das Onlinezugangsgesetz der Bundesregierung sieht vor, bis Ende 2022 einen Großteil der Verwaltungsvorgänge für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zu digitalisieren. Dies betrifft u.a. auch das Baugenehmigungsverfahren. Die BAKBAK Bundesarchitektenkammer mit ihren Arbeitsgruppen „Digitaler Bauantrag“ unter Federführung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und „Kammerseitige Datenbank“ unter Federführung der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen begleitet die Prozesse intensiv.
BUNDESARCHITEKTENKAMMER ALS ANSPRECHPARTNERIN FÜR DEN DIGITALEN BAUANTRAG
Im Zuge des Onlinezugangsgesetzes (OZG) sind Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, bis Ende 2022 auch das Bauantragsverfahren zu digitalisieren. Die Bundesarchitektenkammer hat mit ihrer Arbeitsgruppe „Digitaler Bauantrag“ (unter Federführung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen) und der Arbeitsgruppe „Kammerseitige Datenbankstruktur“ (unter Federführung der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen) auf der Basis der Verfahrensvorschriften der Musterbauordnung (MBO) einen Referenzprozess entwickelt, der die Prüfung der Bauvorlageberechtigung einschließt.
Diesen Prozess stellen wir allen Akteuren, die an der Digitalisierung des Bauantragsverfahrens beteiligt sind, als Vorschlag der Architektenschaft für die gemeinsame Erarbeitung des digitalen Bauantrags gern zur Verfügung. Die BAK-Arbeitsgruppe versteht sich in der Umsetzung als zentrale Ansprechpartnerin seitens der deutschen Architekten. Herr Matthias Pfeifer (Architekt BDA), Sprecher der bundesweiten Arbeitsgruppe „Digitaler Bauantrag“, steht Ihnen in der Zusammenarbeit sowie bei allen Fragen und Anregungen gern zur Seite. Bitte kontaktieren Sie ihn über die Geschäftsstelle der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen.
Sie planen die Einführung des Digitalen Bauantrags auf Verwaltungsseite und suchen den Austausch mit der Architektenschaft?
- Hier finden Sie eine Liste Ihrer regionalen Ansprechpartner.
- Hier finden Sie die Beschreibung des Referenzprozesses der Architektenkammern sowie dessen graphische Darstellung.
- In unserem Flyer erfahren Sie das Wichtigste zur digitalen bundesweiten Auskunftstelle der Architekten- und Ingenieurkammern
di.BAStAI – digitale bundesweite Auskunftstelle der Architekten- und Ingenieurkammern
di.BAStAI – die digitale bundesweite Auskunftstelle der Architekten- und Ingenieurkammern – ist eine Schnittstelle, die 29 Planerkammern für die Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens eingerichtet haben.
Auch beim digitalen Bauantrag ist zu prüfen, ob der Entwurfsverfasser geeignet und qualifiziert und damit zur Antragsstellung berechtigt ist. Maßgeblich für diese Prüfung der Bauvorlageberechtigung sind die Berufsverzeichnisse und Listen der Architekten- und Ingenieurkammern.
di.BAStAI erlaubt den unteren Bauaufsichtsbehörden, die Übereinstimmung der im Bauantrag angegebenen Mitgliedsnummer mit der Eintragung in den Kammerlisten schnell und kostenfrei digital zu überprüfen.
Das Wichtigste zu di.BAStAI im Überblick
In unserem speziell an die Bauaufsichtsbehörden gerichteten Flyer finden Sie alle relevanten Informationen zur Schnittstelle di.BAStAI als kostenloses Angebot der Architekten- und Ingenieurkammern an die öffentliche Bauverwaltung:
Lesen Sie auf DAB online:
- „Digitaler Bauantrag: Forderungen und Angebote der Architektenkammern“
- „Der digitale Weg zur Baugenehmigung: Referenzprozess gibt Orientierung“
- „Digitaler Bauantrag: neues Tool „di.BAStAI“ prüft Bauvorlageberechtigung“
BAK-Stellungnahme zur Änderung der Musterbauordnung
Die Bauministerkonferenz hat im September 2019 beschlossen, dass die Musterbauordnung und die Musterbauvorlageverordnung angepasst werden soll, um die Digitalisierung der bauaufsichtlichen Verfahren zu erleichtern. Das Referat Digitalisierung der BAK hat in Abstimmung mit den Ad-hoc-Arbeitsgruppen „Digitaler Bauantrag“ (Federführung+ durch die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen) und „Kammerseitige Datenbankstruktur“ (Federführung+ durch die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen) sowie der Bundesingenieurkammer am 20.12.19 fristgerecht eine Stellungnahme bei der Fachkommission Bauaufsicht eingereicht.
Stellungnahme zum Registermodernisierungsgesetz von BAK und BIngK
Die Bundesregierung plant die Einführung einer Identfikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung für ein registerübergreifendes Identitätsmanagement. Dies betrifft bei den Länderarchitektenkammern nicht nur die Verwaltungsvorgänge für die eigenen Mitglieder, sondern auch den erleichterten Zugang für Bürger,Bauherren und öffentliche Stellen, die sich aus den von den Kammern geführten Registern informieren möchten. Im Februar 2021 haben BAK und BIngK eine gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf für ein Registermodernisierungsgesetz des Bundestages abgegeben. Darin haben die Planerkammern auch noch einmal auf die digitale bundeweite Auskunftsstelle der Architekten- und Ingenieurkammern „di.BAStAI“ verwiesen.