Am 27.4.2017 hat das Europäische Parlament den Beschluss zum Vorschlag der Europäischen Kommission vom 30.8.2016 zum Kulturerbejahr 2018 unter dem Titel „Sharing Heritage“ angenommen.
Der Rat der zuständigen EUEU Europäische Union-Minister stimmte dem Beschluss am 11.5.2017 zu. Der Beschluss sieht ein Budget von 8 Mio. Euro für die Maßnahmen auf EU-Ebene vor. Die Initiative zielt darauf, Europas kulturelles Erbe zu fördern, auch vor dem Hintergrund seines Potenzials für Identifikation und Zusammenhalt.
Es werden drei Ziele der Initiative benannt:
- die Förderung der Rolle des europäischen Kulturerbes als Schlüsselkomponente der kulturellen Vielfalt und des interkulturellen Dialogs:hierzu zählen beispielsweise Maßnahmen zur Gewinnung neuer Publikumsgruppen sowie Bildungsmaßnahmen zur Förderung der sozialen Inklusion,
- die Stärkung des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Beitrags des kulturellen Erbes: hierunter fallen die Unterstützung der Kultur- und Kreativwirtschaft und die Förderung von nachhaltigem Tourismus,
- die Bewerbung des europäischen Kulturerbes auf internationaler Ebene: hiermit ist die Rolle der des kulturellen Erbes in den Außenbeziehungen angesprochen. Dies steht auch in Zusammenhang mit der gezielten Zerstörung von Kulturgütern in Konfliktgebieten.
Der Begriff des Kulturerbes schließt archäologische Stätten, Baudenkmäler, Künste und Brauchtümer mit ein. Es handelt sich um „aus der Vergangenheit hinterlassenen Ressourcen in sämtlichen Formen und Aspekten – materiell, immateriell und digital“. Mit dem Europäischen Jahr wird auch auf die Herausforderung der Kürzung öffentlicher Mittel für den Kulturbereich, der rückläufigen Teilnahme an traditionellen Kulturaktivitäten, der Umweltbelastung von Kulturerbestätten, neuer Wertschöpfungsketten und des digitalen Wandels reagiert.
Es sind europaweit Veranstaltungen sowie Informations-, Bildungs- und Sensibilisierungskampagnen geplant. Als spezifische Ziele werden bereichsübergreifende Ansätze genannt sowie eine innovative Zusammenarbeit verschiedener Organisationsebenen. Der positive gesellschaftliche und wirtschaftliche Beitrag des Kulturerbes soll bekannter gemacht werden. Ferner hebt die Kommission das Potential des Kulturerbes für zeitgenössisches Schaffen und nachhaltige Entwicklung hervor. Die Kommission und die Mitgliedstaaten können Aktivitäten auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene auswählen, die unter die Ziele des Kulturerbejahres fallen und auf die Initiative verweisen dürfen.
Die Mitgliedstaaten ernennen jeweils einen Koordinator, der die Teilnahme am Europäischen Jahr organisiert. Zur Finanzierung dienen bestehende EU-Programme. Dem Kulturerbe gewidmete Projekte können sich um Fördermittel bewerben, die aus EU-Programmen zu Themen wie Erhaltung, Digitalisierung, Infrastruktur, Forschung und Innovation sowie Entwicklung und Qualifikation herangezogen werden können. Dazu zählen u.a. die Programme Kreatives Europa, die europäischen Struktur- und Sozialfonds, Horizont 2020 und Erasmus+.
Für Deutschland ist das Deutsche Nationalkomitee für Denkmalschutz (DNK) bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien die Koordinationsstelle für das Kulturerbejahr 2018. Im Januar informierte das DNK über die aktuellen Entwicklungen unter Angabe der thematischen Leitlinien und eines Zeitplans. Die Leitthemen sind: Europa: Austausch und Bewegung, Europa: Grenz- und Begegnungsräume, die Europäische Stadt sowie Europa: Erinnern und Aufbruch. Seit Dezember 2016 gibt es „Botschafterinnen und Botschafter“ für den deutschen Beitrag zum Kulturerbejahr, darunter ein Architekt (Sir David Chipperfield).
Für die Vorbereitung des deutschen Beitrags und für die Durchführung erster Projekte in 2017 stellt die Bundesregierung 3,6 Millionen Euro bereit.