Architektenleistungen sollten stets im Leistungswettbewerb vergeben werden, da sie im Vorhinein nicht eindeutig beschrieben werden können. Nur so lässt sich verhindern, dass sich ein Auftraggeber durch die Auswahl des billigsten Angebots schlechte Planung einkauft. Das gilt ganz besonders nach der Neufassung der HOAIHOAI Honorarordnung für Architekten und Ingenieure zum 1.1.2021.
Dieser Leitfaden bietet konkrete Vorschläge und Vorlagen, die als Grundlage für ein Verfahren genutzt werden können.
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Leitfaden in spanischer Sprache
Leitfaden in französischer Sprache
ATTRIBUTION DES SERVICES DE PLANIFICATION EN DESSOUS DU SEUIL VGV
Verfasser ist die BAKBAK Bundesarchitektenkammer Arbeitsgruppe Leistungswettbewerb.