Die BAK, aktiv unterstützt von Mitgliedern des Rechtsausschusses, hat die Beratungen intensiv begleitet und gegenüber Parlament, Rat und Kommission einen Änderungsvorschlag eingebracht, um das Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen zugunsten von Architekten einzuschränken.