Jedes Unternehmen ist verpflichtet, eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung zu gewährleisten. Dies ist in der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ geregelt, die die BGV A2 abgelöst hat. Der Umfang der zu erbringenden betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung in Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten besteht in der Durchführung von Grundbetreuungen, die alle 5 Jahre zu wiederholen sind und anlassbezogenen Betreuungen.