Das EU-Parlament hat am 27.2. die für die Europäische Union erste Verordnung zur Wiederherstellung von Natur (“Nature Restoration Law”) verabschiedet. Die Verordnung sieht vor, dass bis 2050 alle Ökosysteme, die eine Wiederherstellung benötigen, durch Maßnahmen wie Aufforstung, Wiedervernässung von Mooren und der Renaturierung von Flüssen gestärkt werden müssen.