Neue EU-Schwellenwerte ab 1.1.2024

Am 16.11.2023 wurden im Amtsblatt der Europäischen Union  die neuen Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge veröffentlicht (hier abrufbar).Hintergrund ist, dass die Europäische Kommission die Schwellenwerte alle zwei Jahre überprüft. Ab dem 1.1.2024 gelten folgende Schwellenwerte (ohne USt):

  • 5.538.000  EUR bei öffentlichen Bauaufträgen
  • 143.000 EUR bei öffentlichen Liefer- und Dienstleistungsverträgen, die von zentralen Regierungsbehörden vergeben werden
  • 221.000 EUR bei öffentlichen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen

Weitere Informationen zur Vergabe von Planungsleistungen finden Sie hier.


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