Schlagwort: Energieeffizienz

  1. 2. Novellierungsschritt zum Gebäudeenergiegesetz GEG: Bundesregierung legt Referentenentwurf vor

    Verbändebeteiligung und BAK-Stellungnahme

    2. Novellierungsschritt zum Gebäudeenergiegesetz GEG: Bundesregierung legt Referentenentwurf vor

    Wie bereits im Konzept vom letzten Sommer angekündigt, hat die Bundesregierung am 3.4.2023 einen Referentenentwurf zu einer weiteren Änderung des GEG vorgelegt. Ab dem 1.1.2024 müssen danach beim Einbau und Austausch von Heizungsanlagen diese auf Basis von mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien betrieben werden können. Zudem soll ab 2045 ein generelles Verbot von fossil betriebenen Heizkesseln gelten.
    Die Bundesarchitektenkammer hat im Rahmen der Verbändeanhörung eine abgestimmte Stellungnahme verfasst und fristgerecht eingereicht.

  2. Start der Neubauförderung „Klimafreundlicher Neubau“ zum 1.3.2023

    Förderung energieeffizienter Gebäude

    Start der Neubauförderung „Klimafreundlicher Neubau“ zum 1.3.2023

    Zum 1.3.2023 startet die Neubauförderung „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) als Teilprogramm der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude. Die neue KFN-Förderung löst die bislang vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) verantwortete Neubauförderung im Rahmen der BEG ab. Insgesamt stellt der Bund jährlich 750 Millionen Euro für das Förderprogramm zur Verfügung.

  3. BAK-Stellungnahme zum Konzept 65% EE-Vorgabe im GEG | © Wellnhofer Designs@fotolia
    © Wellnhofer Designs@fotolia

    GEG-Novelle

    BAK-Stellungnahme zum Konzept 65% EE-Vorgabe im GEG

    Die Bundesregierung plant ab dem 1.1.2024 die Einführung einer Verpflichtung, dass bei jedem Einbau bzw. Austausch einer Heizung im Neubau und im Bestand diese auf Basis von mindestens 65 % erneuerbare Energien betrieben wird. Die BAK hat zu dem dazu veröffentlichten Konzept von BMWK und BMWSB eine Stellungnahme eingereicht, welche auf der BAK-Internetseite eingesehen werden kann.

  4. 10. Deutscher Energieberatertag am 4.10.2022 in Frankfurt

    Was Energieberater:innen jetzt wissen müssen

    10. Deutscher Energieberatertag am 4.10.2022 in Frankfurt

    2022 ist ein Jahr mit vielen Veränderungen, sowohl bei der Gesetzgebung, den Förderprogrammen und einem stark geänderten Energiemarkt. Eine fundierte Energieberatung ist gefragter denn je. Die hohe Schlagzahl an Veränderungen ist für alle Akteure eine Herausforderung. Der Deutsche Energieberatertag will beitragen, hierzu Sicherheit und Orientierung zu bieten.

    Der Deutsche Energieberatertag ist die deutsche Leitveranstaltung zur Energieberatung und bringt alle zwei Jahre engagierte Praktiker, Entscheider und Vordenker der Energieberatung zusammen.

  5. Änderungen in der Bundesförderung energieeffizienter Gebäude (BEG)

    Einstellung der KfW-Kreditförderung für Einzelmaßnahmen und Absenkung der Fördersätze

    Änderungen in der Bundesförderung energieeffizienter Gebäude (BEG)

    Die Bundesregierung stellt die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) neu auf. Ziel der Änderungen ist die Verlagerung der Förderung auf energetische Sanierungen, vor allem soll die Sanierung der Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz mit Tempo vorangebracht werden.

  6. NEUBAUFÖRDERUNG EH/EG40 WIRD AB 20.4. WIEDER AUFGENOMMEN

    Update vom 6.4.2022

    NEUBAUFÖRDERUNG EH/EG40 WIRD AB 20.4. WIEDER AUFGENOMMEN

    Ab 20.4.2022 können wieder neue Anträge bei der KfW für die „Effizienzhaus / Effizienzgebäude 40 (EH/EG40) – Neubauförderung mit modifizierten Förderbedingungen“ für Wohn- und Nichtwohngebäude gestellt werden. Die Neubauförderung wird in dieser Form unter angepassten Förderkonditionen erst einmal befristet bis zum 31.12.2022 bestehen. Dafür wird ein Budget von 1 Milliarde Euro zur Verfügung gestellt. Der Neustart der Neubauförderung geht mit einer schrittweisen Neuausrichtung der Neubauförderung einher. Die Neuausrichtung soll dabei in den folgenden drei Schritten erfolgen.

  7. Koalitionsvertrag 2021-2025

    BAK-Kommentar zum Kapitel „Klimaschutz im Gebäudebereich“

    Die geplanten Maßnahmen bewertet die Bundesarchitektenkammer insgesamt positiv. Die ordnungsrechtlichen energetischen Anforderungen sowohl für Neubau wie auch für Sanierung werden perspektivisch klimaziel-konform angehoben. Das ist mit Blick auf die Klimaschutzziele grundsätzlich notwendig.

  8. Der Vorstand der Bundesarchitektenkammer begrüßt Koalitionsvertrag | © KENNEDY PRODUCTION
    © KENNEDY PRODUCTION

    Neue Bundesregierung

    Der Vorstand der Bundesarchitektenkammer begrüßt Koalitionsvertrag

    „Der Koalitionsvertrag der zukünftigen Bundesregierung ist aus Sicht der Architektinnen und Stadtplaner gut gelungen.“, sagt BAK Präsidentin Andrea Gebhard. „Er benennt klar die Herausforderungen und zeigt auf, welche Rahmenbedingungen es zu ihrer Bewältigung braucht.“

  9. Der KfW-BAK Energiekongress 2021 | Mit über 400 Teilnehmenden ein großer Erfolg

    Aktualisiert am

    Rückblick zum Energiekongress 2021

    Der KfW-BAK Energiekongress 2021 | Mit über 400 Teilnehmenden ein großer Erfolg

    „Bauen und Sanieren im Spannungsfeld von Nachhaltigkeit und Baukultur – Weniger oder mehr oder anders bauen?“ – unter diesem Motto fand am 22. September der diesjährige, online ausgetragene KfW-BAK Energiekongress statt.

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