Die Mitglieder des Vorstands sind die Präsidentinnen und Präsidenten der 16 Länderkammern, das Präsidium der Bundesarchitektenkammer sowie die Vertretungen der Landschafts- und der Innenarchitektinnen, der Stadtplaner und der beamteten und angestellten Architektinnen. Der Vorstand entscheidet über Strategien und Inhalte zur berufspolitischen Arbeit und trifft sich mehrmals im Jahr.