Berlin, den 19.12.2023 | Die Bundesarchitektenkammer (BAKBAK Bundesarchitektenkammer) bewertet die am 13.12. erfolgte Einigung der Bundesregierung zum Haushalt ambivalent. Positiv ist, dass die Förderprogramme für die Gebäudesanierung trotz der Kürzungen im Klima- und Transformationsfonds im Großen und Ganzen über das Jahr 2023 hinaus bestehen bleiben. Gleichzeitig äußert die BAK Bedenken, dass die Rücknahme der am 25.9. beim Wohnungsgipfel beschlossenen Erhöhungen bei den Einzelmaßnahmen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEGBEG Bundesförderung für effiziente Gebäude) den Fortschritt in der Wärmewende behindern könnten.
Die fortlaufenden und kurzfristigen Änderungen in der Gebäudeförderung senden nach Ansicht der BAK ein falsches Signal aus und führen dazu, dass sowohl Planerinnen als auch Gebäudeeigentümer das Vertrauen in die Verlässlichkeit der Fördermaßnahmen verlieren. Andrea Gebhard, Präsidentin der BAK, unterstreicht die Bedeutung von Stabilität: „Wir benötigen mehr Verbindlichkeit bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen.“
Mit Sorge beobachtete die BAK zuletzt eine Zurückhaltung der Bundesregierung bei der notwendigen Verbesserung der Gebäudehülle, damit Bewohner im Sommer besser vor Hitze und im Winter vor Kälte und Schimmel geschützt sind. Sowohl die Maßnahmen der Haushaltseinigung als auch der Trilog-Kompromiss zur EUEU Europäische Union-Gebäuderichtlinie vom 7.12. lassen eine Priorisierung des Primärenergieverbrauchs vor einem Endenergieverbrauch erkennen. Die BAK mahnt an, nicht nur auf CO2-Senkung durch erneuerbare Heizungen zu setzen, sondern auch die unerlässliche Energieeinsparung insgesamt zu berücksichtigen. Stattdessen wurde nun im Rahmen des Haushaltsbeschlusses der geplante „Konjunktur-Booster“ von zehn Prozent für Verbesserungen der Gebäudehülle wieder gestrichen. Auch bei der EU-Gebäuderichtlinie hat sich die Bundesregierung zuletzt erfolgreich dafür eingesetzt, dass der ursprünglich auf Endenergieeinsparung abzielende Ansatz „Worst First“ deutlich entschärft wurde.
Die BAK betont die soziale Dimension der Energieeffizienz besonders für Haushalte in unsanierten Gebäuden. Diese soziale Dimension scheint die Bundesregierung bei den jüngsten Beschlüssen aus den Augen verloren zu haben: Denn während sie bei den Fördermitteln rationiert, lässt sie den ohnehin hohen Strompreis weiter ansteigen, indem der geplante Zuschuss zu den Netzentgelten gestrichen wird. Dies trifft vor allem Haushalte mit geringem Einkommen und solche, die sich bereits für eine Wärmepumpe im Sinne des Klimaschutzes entschieden haben.
Die Architektenschaft setzt sich für eine nachhaltige Bauwende ein. Regulative Lücken zur Kontingentierung der wichtigsten physikalischen Zielgröße CO2 für alle Maßnahmen durch Gebäude wird derzeit nur durch die Expertise der Kammermitglieder abgedeckt.
„Es ist aus unserer Sicht wichtig, dass ein gewisser Spielraum bei der Methodik zur Erreichung festgelegter Ziele besteht,“ fordert Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer. „Die Berechnung der CO2-Emissionen muss Herstellung und Transport einbeziehen. Außerdem brauchen wir klare Vorgaben, dass Baustoffe bis 2030 zu 60 % und bis 2045 zu 95 % recycelbar sind. Im nächsten Schritt müssten die Förderinstrumente der KFWKfW Kreditanstalt für Wiederaufbau für den Neu- und Bestandsbau entsprechend angepasst werden.“
Andrea Gebhard betont weiter: „Der Einsatz wiederverwendbarer Materialien zur Dämmung, die Nutzung jeder geeigneten Fläche für Solarstrom, Wassermanagement und Gebäudegrün zur Kühlung sind nun wichtiger denn je. Die Expertise von Architektinnen, Stadtplanern, Innenarchitektinnen und Landschaftsarchitekten ist entscheidend. Unsere Initiativen für ein Kataster der Potenziale, für einfaches und innovatives Bauen, die Erweiterung der Fortbildungsangebote und die Intensivierung des Wissenstransfers in den Bereichen nachhaltiges Bauen, Kreislaufwirtschaft und Lebenszyklus bieten wichtige Anknüpfungspunkte für eine effektive Praxis.“