Ab 20.4.2022 können wieder neue Anträge bei der KfWKfW Kreditanstalt für Wiederaufbau für die „Effizienzhaus / Effizienzgebäude 40 (EH/EG40) – Neubauförderung mit modifizierten Förderbedingungen“ für Wohn- und Nichtwohngebäude gestellt werden. Die Neubauförderung wird in dieser Form unter angepassten Förderkonditionen erst einmal befristet bis zum 31.12.2022 bestehen. Dafür wird ein Budget von 1 Milliarde Euro zur Verfügung gestellt. Der Neustart der Neubauförderung geht mit einer schrittweisen Neuausrichtung der Neubauförderung einher. Die Neuausrichtung soll dabei in den folgenden drei Schritten erfolgen.
NEUBAUFÖRDERUNG EH/EG40 WIRD AB 20.4. WIEDER AUFGENOMMEN
Update vom 6.4.2022
Ab 20.4.2022 können wieder neue Anträge bei der KfWKfW Kreditanstalt für Wiederaufbau für die „Effizienzhaus / Effizienzgebäude 40 (EH/EG40) – Neubauförderung mit modifizierten Förderbedingungen“ für Wohn- und Nichtwohngebäude gestellt werden. Die Neubauförderung wird in dieser Form unter angepassten Förderkonditionen erst einmal befristet bis zum 31.12.2022 bestehen. Dafür wird ein Budget von 1 Milliarde Euro zur Verfügung gestellt. Der Neustart der Neubauförderung geht mit einer schrittweisen Neuausrichtung der Neubauförderung einher. Die Neuausrichtung soll dabei in den folgenden drei Schritten erfolgen.