„Die HOAIHOAI Honorarordnung für Architekten und Ingenieure bleibt uns erhalten!“ Ein Interview mit Barbara Ettinger-Brinckmann*
„Die HOAI ist nicht tot. Im Gegenteil: sie bleibt Grundlage und Orientierung für Planungsleistungen und ihren Wert. Den Wegfall der Verbindlichkeit der Höchst- und Mindestsätze begründete der EuGHEuGH Europäischer Gerichtshof mit der Tatsache, dass Planungsleistungen grundsätzlich von jedem Dienstleister erbracht werden könnten, auch ohne Nachweis einer entsprechenden Qualifikation.
Das Fazit aus diesem Urteil kann nur lauten: Planungsleistungen gehören ausschließlich in die Hände entsprechend ausgebildeter Fachleute. Deshalb ist es so wichtig, dass wir als Architektinnen und Architekten aller Fachrichtungen selbstbewusst kommunizieren, dass Planung ihr Geld wert ist.“
* Barbara Ettinger-Brinckmann war von 2013 – 2021 Präsidentin der Bundesarchitektenkammer. Das Interview wurde im Juli 2019 aufgezeichnet.
Umfassende Informationen für Bauherren bei den Architektenkammern
Öffentlichkeitsarbeit in den Architekturbüros neu justieren
Der Europäische Gerichtshof entschied im Juli 2019, dass die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze in der HOAI gegen EU-Recht verstößt. Damit fällt nicht die HOAI als Ganzes, dennoch ändern sich grundlegende Voraussetzungen in der Kommunikation von Architekturbüros mit Bauherren.
Neben Gestaltung und Konzept tritt nun der Preis stärker in den Vordergrund. Ergab sich das Architektenhonorar bisher aus den Rahmenbedingungen quasi von selbst, wird es nun zum Bestandteil von Verhandlung und Überzeugungsarbeit.
Neben dem Honorar die eigenen Alleinstellungsmerkmale gegenüber Bauherren und potenziellen Auftraggebern herauszustellen, war für Architektinnen und Architekten selbstverständlich schon immer wichtig.
Das Urteil des EuGH lässt diese Daueraufgabe nun aber noch dringlicher und ratsamer erscheinen, müssen Architekten aller Fachrichtungen und Stadtplaner doch künftig verstärkt begründen, warum sie bestimmte Honorarsätze aufrufen und warum sie als Kammermitglieder zur Bearbeitung hochwertiger Planungsaufträge besonders qualifiziert sind.