8. Honorarordnung zukunftsfest machen

Freie Berufe

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIHOAI Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) basiert auf Kostenanalysen aus den Jahren 2011/2012. Eine rasche Anpassung der Tafelwerte ist daher dringend geboten. Dabei sollten vertragsrechtliche Rahmenbedingungen, generelle Veränderungen der Bauwirtschaft sowie der Wandel von Berufsbildern einfließen. Überfällig ist außerdem seit langem die Ankopplung der sogenannten statischen Honorartafeln an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex. Weiterhin ist es unabdingbar, die Leistungsbilder grundlegend zu überarbeiten. Struktur und Begrifflichkeiten der HOAI stimmen nicht mehr mit dem gegenwärtigen Planen und Bauen überein.


8.1 Inwieweit werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Bundesregierung zu Beginn der nächsten Legislaturperiode die HOAI novelliert?

SPD

Seit 1977 wurde die HOAI die im Laufe der Jahre regelmäßig aktualisiert. Die vorerst letzte Änderung gab es 2020, als Reaktion auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 4. Juli 2019 wurde die HOAI 2020 erneut überarbeitet. Kritisiert wurden vor allem die Definition der Mindest- und Höchstsätze. Die neue Fassung gilt seit dem 1. Januar 2021 und bringt einige Neuerungen mit sich, die erst einmal wirken müssen.

Sollte sich im Nachgang der HOAI 2020 aus den praktischen Erfahrungen heraus die Notwendigkeit einer Weiterentwicklung geben, wäre die SPD für eine erneute Novellierung offen.

GRÜNE

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure muss an die Entwicklungen und neuen Anforderungen des Planen und Bauens angepasst werden. Daher werden wir uns in der nächsten Legislaturperiode für eine Novellierung der HOAI einsetzen.

FDP

Da bei der zurückliegenden Novelle der HOAI lediglich die notwendige Anpassung an das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 04.07.2019 erfolgt ist, und eine weitergehende Modernisierung nicht durchgeführt wurde, unterstützen wir Freie Demokraten eine umfassendere Novellierung der HOAI.

DIE LINKE

Diese Frage wird gemeinsam mit dem Kapitel 6 (Frage 2) und Kapitel 11 (Frage 1) beantwortet.

 

DIE LINKE will keinen Wettbewerb um den niedrigsten Preis, sondern um Planungsleistungen, die sich an den Bedürfnissen der Menschen orientieren, ökologischen Kriterien gerecht werden und eine gute, sichere Bezahlung der Leistungen bieten. Grundsätzlich lehnen wir es ab, bislang sinnvoll regulierte freiberufliche Tätigkeiten einem reinen Preiswettbewerb zu unterwerfen. Entsprechend haben wir uns in der Debatte zur HOAI-Novellierung positioniert. Die Klage der EUEU Europäische Union-Kommission betrachten wir als einen Angriff auf die gesetzliche Festlegung angemessener Löhne zugunsten eines vermeintlich marktwirtschaftlichen Preiswettbewerbs, zum Nachteil der Architekt*innen und Ingenieur*innen. Leider ist der Europäische Gerichtshof der EU-Kommission und der Begründung ihrer Klage gefolgt. Dringend nötig ist jetzt ein neues EU-konformes Gesetz für eine neue und angepasste Honorarordnung, um so den Preis- und Dumpingdruck zu senken. DIE LINKE unterstützt die Forderung nach einer zeitgemäßen Honorarordnung, die als öffentliches Preisrecht laut EU-Dienstleistungsrichtlinie verbindlich eingehalten wird. Die Höhe der Honorare muss regelmäßig angepasst werden, sollte sich am allgemeinen Preisindex orientieren und vor allem eine finanziell und sozial gesicherte Existenz ermöglichen und garantieren. Darüber hinaus setzt sich DIE LINKE für eine Stärkung des Binnenmarktes durch öffentliche Investitionen und für eine steuerliche Entlastung mittelständischer Betriebe, für faire Arbeitsbedingungen und die soziale Absicherung ihrer Beschäftigten ein. DIE LINKE fordert einen grundlegenden Kurswechsel in der Rentenpolitik. Kosmetische Veränderungen am bestehenden System reichen nicht aus, um den Lebensstandard der in Architektur- und Ingenieurbüros Beschäftigten im Rentenalter zu sichern. DIE LINKE fordert deshalb den Ausbau der gesetzlichen Rentenversicherung zu einer solidarischen Erwerbstätigenversicherung. In dieses System sollen auch Selbständige, Beamtinnen und Beamte, Politikerinnen und Politiker einbezogen werden. Die riskante private Vorsorge soll in die neue Erwerbstätigenversicherung überführt und die staatliche Förderung eingestellt werden.

CDU/CSU

Der Europäische Gerichtshofs hat die verbindlichen Mindest- und Höchsthonorare der HOAI für unvereinbar mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie erklärt. Die unionsgeführte Bundesregierung hat deshalb die Erste Verordnung zur Änderung der HOAI beschlossen. Auch wenn es für Planungsleistungen keine verbindlichen Höchst- und Mindestsätze mehr geben wird, bleibt die HOAI eine verlässliche Grundlage für Architekten, Stadtplaner und Ingenieure. Wir wollen in der kommenden Legislaturperiode prüfen, inwiefern wir eine angemessene Honorierung von Planungsleistungen unter Berücksichtigung des Europarechts weiter sicherstellen und inwiefern Qualitätsstandards und Lebenszykluskosten im Vergaberecht stärker berücksichtigt werden können. Dazu gehört auch die Frage, inwiefern bestimmte Planungsleistungen als Vorbehaltsaufgabe von diesen Berufen geregelt werden können. Wettbewerb darf nicht zu Lasten der Qualität gehen, zumal durch schlechte Planungen langfristig höhere Kosten entstehen können. Ausgehend von dieser Prüfung wollen eine Überprüfung der Leistungsbilder in Bezug auf neue Anforderungen, insbesondere der Digitalisierung, und der Tafelwerte vornehmen.

AfD

Wir sind dafür offen.


8.2 Werden Sie sich für eine marktgerechte Anpassung der Honorare, insbesondere bei der Dynamisierung der statischen Honorare für die Flächenplanung, einsetzen?

SPD

Seit 1977 wurde die HOAI die im Laufe der Jahre regelmäßig aktualisiert . Die vorerst letzte Änderung gab es 2020, als Reaktion auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Juli 2019 wurde die HOAI 2020 erneut überarbeitet. Kritisiert wurden vor allem die Definition der Mindest- und Höchstsätze. Die neue Fassung gilt seit dem 1. Januar 2021 und bringt einige Neuerungen mit sich, die erst einmal wirken müssen. Sollte sich im Nachgang der HOAI 2020 aus den praktischen Erfahrungen heraus die Notwendigkeit einer Weiterentwicklung geben, wäre die SPD für eine erneute Novellierung offen.

GRÜNE

Die Überprüfung und Anpassung der Honorare und dabei insbesondere die Dynamisierung der statischen Honorare der Flächenplanenden ist aufgrund der Kostenentwicklungen der letzten Jahre und neuen Anforderungen zur Sicherstellung qualitativ hochwertiger Leistungen nötig. Daher werden wir uns weiterhin dafür einsetzen.

FDP

Wir Freie Demokraten stehen für das Prinzip eines fairen, marktwirtschaftlich orientierten Wettbewerbs. Wir begrüßen es deshalb, dass mit der Novelle der HOAI aus den bis dahin verbindlichen Mindest- und Höchsthonorarsätzen für Planungsleistung unverbindliche Orientierungswerte geworden sind. Diese grundlegende Reform hat die Bedeutung der oftmals veralteten Honorartafeln reduziert und den Architekten und Planern die Möglichkeit gegeben ihre Dienstleistungen zu angemessenen Honoraren anzubieten. Inwieweit dennoch eine Dynamisierung erforderlich ist, Bedarf einer intensiven Prüfung auf der Grundlage gutachterlicher Vorarbeiten.

DIE LINKE

DIE LINKE will keinen Wettbewerb um den niedrigsten Preis, sondern um Planungsleistungen, die sich an den Bedürfnissen der Menschen orientieren, ökologischen Kriterien gerecht werden und eine gute, sichere Bezahlung der Leistungen bieten. Entsprechend haben wir uns in der Debatte zur HOAI-Novellierung positioniert. Die Klage der EU-Kommission betrachten wir als einen Angriff auf die gesetzliche Festlegung angemessener Löhne zugunsten eines vermeintlich marktwirtschaftlichen Preiswettbewerbs, zum Nachteil der Architekt*innen und Ingenieur*innen. Leider ist der EuGHEuGH Europäischer Gerichtshof der

Kommission und der Begründung ihrer Klage gefolgt. Dringend nötig ist jetzt ein neues EU-konformes Gesetz für eine neue und angepasste Honorarordnung, um so den Preis- und Dumpingdruck zu senken. Die Höhe der Honorare muss regelmäßig angepasst werden, sollte sich am allgemeinen Preisindex orientieren und vor allem eine finanziell und sozial gesicherte Existenz ermöglichen und garantieren.

CDU/CSU

Der Europäische Gerichtshof hat die verbindlichen Mindest- und Höchsthonorare der HOAI für unvereinbar mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie erklärt. Die unionsgeführte Bundesregierung hat deshalb die Erste Verordnung zur Änderung der HOAI beschlossen. Auch wenn es für Planungsleistungen keine verbindlichen Höchst- und Mindestsätze mehr geben wird, bleibt die HOAI eine verlässliche Grundlage für Architektur-, Stadtplanungs- und Ingenieurbüros. Wir wollen in der kommenden Legislaturperiode prüfen, inwiefern wir eine angemessene Honorierung von Planungsleistungen unter Berücksichtigung des Europa-rechts weiter sicherstellen und inwiefern Qualitätsstandards und Lebenszykluskosten im Vergaberecht stärker berücksichtigt werden können. Dazu gehört auch die Frage, inwiefern bestimmte Planungsleistungen als Vorbehaltsaufgabe von diesen Berufen geregelt werden können. Wettbewerb darf nicht zu Lasten der Qualität gehen, zumal durch schlechte Planungen langfristig höhere Kosten entstehen können. Ausgehend von dieser Prüfung wollen wir eine Überprüfung der Leistungsbilder in Bezug auf neue Anforderungen, insbesondere der Digitalisierung, und der Tafelwerte vornehmen.

AfD

Angesichts unseres Programms braucht unser Land auch gute Städtebauer.


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